24. Sitzung des Präsidiums des Österreich–Konvents

9. Juni 2004, 11.00 Uhr, 1017 WienParlament, Lokal IV, Ende 14.00 Uhr

Protokoll

Teilnehmer:

Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes

Vorsitzender des Präsidiums

Dr. Peter Kostelka, Volksanwalt

Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums

Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen Landtages

Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates

Mitglied des Präsidiums

Dr. Dieter Böhmdorfer, Bundesminister für Justiz

Mitglied des Präsidiums

Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat

Mitglied des Präsidiums

Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes

Mitglied des Präsidiums

Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Vorsitzender des Ausschusses 4

Anwesend:

Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin des Büros des ÖsterreichKonvents

Mag. Dagmar Hartl, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Birgit Caesar, beigezogen vom Vorsitzenden

Dr. Gert Schernthanner, beigezogen vom Vorsitzenden

Dr. Gerald Grabensteiner, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Michael Bauer, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates

Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig

Mag. Thomas Sperlich, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig

Mag. Ronald Faber, beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden

Mag. Michael Schön, beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer

Mag. Katharina Peschko-Gruber, beigezogen von Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer

Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden


Tagesordnung:

1.)     Beratung des Berichtes des Ausschusses 4 (Grundrechtskatalog)

2.)           Protokoll der letzten Sitzungen

3.)     Antrag für das Projekt „Effizienzpotentiale in der öffentlichen Verwaltung"  (siehe Beilage)

4.)     Ergänzungen der Mandate der Ausschüsse

5.)     Allfälliges

Das Präsidium kommt aufgrund der Bundesratssitzung überein, die Beratungen über die Ergänzung des Mandates des Ausschusses 9 (Tagesordnungspunkt 4) vorzuziehen. 

zu 1.)     Beratung des Berichtes des Ausschusses 4 (Grundrechtskatalog)

Der Vorsitzende des Ausschusses 4, Univ.Prof. Dr. Bernd–Christian Funk, präsentiert den umfangreichen Bericht und dankt der exzellenten Ausschussbetreuung. Er hebt hervor, dass die Beratungen im Ausschuss auf Basis einer synoptischen Darstellung der Grundrechte systematisch erfolgten, wobei nicht ein Gesamtkonzept erwogen, sondern Grundrecht für Grundrecht besprochen und die Ausschussarbeit von externen Experten unterstützt wurde. Aufgrund der Themenstellung besteht Koordinationsbedarf mit den Ausschüssen 1, 3 (betreffend Wahlrecht)  und 9 (betreffend spezieller Rechtsschutz und Typenfrage).

Konsens konnte im Bereich der Fundamentalgarantien und der Freiheitsrechte erzielt werden – in diesem Bereich hat der Ausschuss bereits Textvorschläge ausgearbeitet. In der Formulierung der Texte soll generell der Rechtsbestand (inkl der Rechtsprechung)  innovativ transformiert und die spezifische Dynamik der Grundrechte erhalten bleiben.

Das Präsidium diskutiert Fragen eines zeitgemäßen Grundrechtsverständnisses, des Prinzips der Verhältnismäßigkeit, der  Gesetzes– bzw Eingriffsvorbehalte, zu Gewährleistungen sowie zur horizontalen Wirkung von Grundrechten. In diesem Zusammenhang wird beispielhaft auf das Anliegen des Bonner Grundgesetzes, die staatlichen Funktionen (Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit) in den Dienst des Grundrechtsschutzes zu stellen, hingewiesen.

Das Präsidium erinnert an die Grundrechtskommission und dankt dem Vorsitzenden, den Mitgliedern des Ausschusses sowie der vorzüglichen fachlichen und administrativen Ausschussunterstützung für die fundierte Aufbereitung dieser schwierigen Thematik. Es ersucht den Ausschussvorsitzenden, Hinweise für grundrechtsspezifischen Ausbildungs-bildungsbedarf zu geben. 

 

Das Präsidium erörtert sodann, wie die Arbeiten des Ausschusses fortgesetzt werden sollen (systematische Verknüpfung der auf Seite 11 des Berichts angesprochenen Themen), und stimmt zu, dass der Ausschuss 4 seine Beratungen vorerst im Rahmen des bestehenden Mandats fortsetzen kann, und stellt ein ergänzendes Mandat in Aussicht; der vom Vorsitzenden des Ausschusses 4 genannte Termin Ende November 2004 wird  vorgemerkt.

 

zu 2.)     Protokoll der letzten Sitzungen

Bezug nehmend auf die 23. Sitzung des Präsidiums nominieren fünf Mitglieder des Präsidiums die Expertinnen und Experten für die Arbeitsgruppe „Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung“

 

Univ. Prof. Dr. Rudolf Thienel

Dr. Johannes Schnizer

Landesamtsdirektor Dr. Eduard Pesendorfer

Univ. Prof. Dr. Michael Holoubek

Univ. Prof. Dr. Franz Merli

aoUniv.Prof. Dr. Alfred Schramm

Der Vorsitzende wird den bzw. die jeweils fachlich zuständigen Ausschussbetreuer/in, vornehmlich Mag. Michael Bauer, Dr. Gert Schernthanner und Dr. Gerald Grabensteiner entsenden, wobei Dr. Gerald Grabensteiner bereit ist, eine koordinierende Funktion zu übernehmen. Die weitere Vorgangsweise wäre durch das Präsidium noch festzulegen.

zu 3.)     Antrag für das Projekt "Effizienzpotentiale in der öffentlichen Verwaltung"

 

Das Präsidium erörtert das vorliegende Angebot und ersucht den Vorsitzenden des Präsidiums, mit dem Vorsitzenden des Ausschusses 6 in Verbindung zu treten. Ein derartiges Vorhaben ist erst dann beschlussreif, wenn konkrete Quantifizierungen zu bestimmten Modellen erreicht werden können. Daher wird der Antrag keiner Beschlussfassung des Präsidiums zugeführt.

zu 4.)     Ergänzungen der Mandate der Ausschüsse

Das Präsidium finalisiert die Ergänzungen der Mandate 5, 6, 6 und 7, 7 sowie 9.

zu 5.)     Allfälliges

Wie bereits in Aussicht genommen, werden die Berichte der Ausschusse 4 und 8 in einer weiteren Sitzung des Plenums des Konvents am 25. Juni 2004, ab 10.00 Uhr, im Bundesratssitzungssaal behandelt.

 
Für die nächste Intensivberatung der Berichte der Ausschüsse 3 und 8, die am 2. Juli 2004 geplant sind,  wäre allenfalls noch ein neuer Termin zu vereinbaren. Die nächste Sitzung des Präsidiums ist für den 28. Juni 2004 ab 10.00 Uhr anberaumt, die schriftliche Einladung hiezu ergeht noch gesondert.

 

 

 

ANHANG

Vorschlag Dr. Peter KOSTELKA                                                                             28.5.2004

 

 

Punktation für ein „Ausschuss“-Mandat

 

Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung

A)               Handlungsformen

1)   Einführung des öffentlich-rechtlichen Vertrags

2) Sonstige Typen des Verwaltungshandelns (z.B. Ziel- oder Leistungsvereinbarungen, handelbare Zertifikate, Warnungen uä)

3)   Verfassungsrechtliche oder einfachgesetzliche Festlegung?

      Abgrenzung öffentliches Recht – Privatrecht, insbesondere hinsichtlich der

4) Gesetzgebungskompetenz

B)              Rechtsschutz

(unter Berücksichtigung einer Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz)

1)   Aufgabe des Typenzwangs?

2)   Einführung eines allgemeinen Verwaltungsaktes oder Typenfestlegung durch den einfachen Gesetzgeber als Anknüpfungspunkt für den Rechtsschutz

3)   Einführung neuer Rechtsschutzinstrumente (z.B. Urteilsklage, Leistungsklage, einstweilige Verfügung)

 

C)              Auswirkungen der Ergebnisse von A) und B) insbesondere auf die Privatwirtschaftsverwaltung, etwa hinsichtlich Gesetzesbindung, Grundrechtsbindung, Rechtsschutz und Amtshaftung