28. Sitzung des Präsidiums des Österreich–Konvents

24. August 2004, 14.00 Uhr, 1017 WienParlament, Lokal V, Ende 16.00 Uhr

Protokoll

Teilnehmer:

Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes a.D.

Vorsitzender des Präsidiums

Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen Landtages

Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums

Herbert Scheibner, Klubobmann

Mitglied des Präsidiums

Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat

Mitglied des Präsidiums

Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes

Mitglied des Präsidiums

Univ.Prof. Dr. Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofes

Vorsitzender des Ausschusses 2

Dr. Ernst Strasser, Bundesminister für Inneres

Vorsitzender des Ausschusses 10

Bernd Vögerle, Vizepräsident des Österreichischen Gemeindebundes

Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses 10

Anwesend:

Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin des Büros des Österreich–Konvents

Mag. Birgit Caesar, beigezogen vom Vorsitzenden

Dr. Karl Megner, beigezogen vom Vorsitzenden

Dr. Eduard Trimmel, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Jochen Danninger, für den Präsidenten des Nationalrates

Mag. Ronald Faber, für den stellvertretenden Vorsitzenden

Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden

Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig

Mag. Katharina Peschko-Gruber, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner

Mag. Bernhard Rochowanski, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner

Dr. Rosi Posnik, beigezogen vom Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Dr. Claudia Kahr

 


Tagesordnung:

1.)     Bericht des Ausschusses 2 (Legistische Strukturfragen)

2.)     Bericht des Ausschusses 10 (Finanzverfassung)

3.)     Weitere Vorgangsweise betreffend die Behandlung des Teilberichtes des Ausschusses 5 (Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und  Gemeinden) zu Pkt. I.1 des Ergänzungsmandats sowie des Ergänzenden Berichtes des Ausschusses 7 (Struktur besonderer Verwaltungseinrichtungen)

4.)     Antrag des Ausschusses 6 auf Beauftragung des Institutes für Höhere Studien (IHS) mit der Erstellung einer Studie betreffend „Freisetzung von Effizienzpotentialen in der öffentlichen Verwaltung – Reformprinzipien und Best-Practice-Modelle“

5.)     Schreiben des Herrn Präsidenten Univ.Prof. Dr. Karl Korinek vom 20. Juli 2004 betreffend die 2. Ergänzung des Mandates des Ausschusses 2

6.)     Liste der Legisten

7.)     Zuweisung von in dem vom Ausschuss 2 erstellten Inhaltsverzeichnis angeführten Themen, die bisher noch nicht behandelt wurden, zur Vorberatung an Ausschüsse des Konvents (siehe vom Büro des Konvents ausgearbeitete Vorschläge für Zuweisungen)

8.)     Protokolle der letzten Sitzungen

9.)     Allfälliges

Zu Punkt 1 der Tagesordnung wurde der Vorsitzende des Ausschusses 2, Herr Präsident Univ.Prof. Dr. Karl Korinek, zu Punkt 2 der Tagesordnung der Vorsitzende des Ausschusses 10, Herr Bundesminister Dr. Ernst Strasser, sowie auch dessen Stellvertreter, Herr Vizepräsident Bernd Vögerle, der – infolge Verhinderung des Ausschussvorsitzenden – den Bericht des Ausschusses 10 am 27. August 2004 im Konvent vorstellen wird, eingeladen.

zu 1.)      Bericht des Ausschusses 2 (Legistische Strukturfragen)

Die Mitglieder des Präsidiums begrüßen den Vorsitzenden des Ausschusses 2, Präsident Dr. Karl Korinek, und danken ihm und den Mitgliedern des Ausschusses für den bahnbrechenden Bericht und das vom Ausschuss entwickelte System zur Bereinigung von Strukturproblemen im Verfassungsrecht und zur Sicherung der Überschaubarkeit der Verfassung in Zukunft, womit einem wesentlichen Anliegen des Konvents entsprochen wird. Der Vorsitzende des Ausschusses 2 nimmt Bezug auf den Zwischenbericht des Ausschusses, der am 25. Mai 2004 im Präsidium präsentiert wurde, und erläutert die nunmehr vorgelegten weiterreichenden Ergebnisse der Ausschussberatungen. Zur formalen Struktur einer künftigen Verfassung stellt der Ausschussvorsitzende klar, dass sich der Ausschuss für ein relatives Inkorporationsgebot ausspricht, da Übergangsbestimmungen und einige wenige besondere Verfassungsgesetze außerhalb der Verfassungsurkunde erforderlich sein werden. Ferner erläutert der Vorsitzende des Ausschusses 2 die Ergebnisse der vom Ausschuss vorgenommenen Sichtung der Staatsverträge in Verfassungsrang bzw. der Verfassungsbestimmungen in Staatsverträgen und die Möglichkeiten für eine Bereinigung der staatsvertraglichen Verfassungsbestimmungen, wobei der Ausschuss erwogen hat, etwa die Europäische Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang zu belassen. Die Mitglieder des Präsidiums erörtern aufgrund konkreter Beispiele Strategien und besondere Anliegen der Bereinigung des formellen Bundesverfassungsrechts (Trabantengesetze, Gliedstaatsverträge, Übertragung von Hoheitsrechten, Grenzänderungen) sowie die Sicherung eines übersichtlichen Systems des Verfassungsrechts durch die im Ausschussbericht angeführten Kriterien bzw. formalen Bedingungen zur Erzeugung von Verfassungsrecht.

Der Bericht des Ausschusses 2 wird dem Österreich-Konvent in seiner nächsten (13.) Sitzung am 27. August 2004 zur Beratung vorlegt. Die Intensivberatung des Berichts erfolgt in der Sitzung des Präsidiums am 1. September 2004.

zu 2.)      Bericht des Ausschusses 10 (Finanzverfassung)

Der Vorsitzende des Ausschusses 10, Bundesminister Dr. Ernst Strasser, dankt dem Präsidium für die Gelegenheit, den Bericht im Präsidium gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses, Vizepräsident Bernd Vögerle, vorstellen zu dürfen und für die Unterstützung der Ausschussarbeit durch die zur Verfügung gestellten Experten/innen sowie durch die fachliche Ausschussbetreuung und das Büro des Konvents. Sodann erläutert der Vorsitzende des Ausschusses die Vorgehensweise und die wesentlichen durchaus konsensfähigen Ergebnisse. Wichtige Prinzipien - wie das Ziel des ausgeglichenen Hauhalts über einen Konjunkturzyklus oder das Ziel eines Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts – wurden im Ausschuss anerkannt. Auch die Parität der Gebietskörperschaften stellt ein mehrheitliches Anliegen der Ausschussmitglieder dar. Über die Zusammenführung von Einnahmen-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung, das Prinzip der Daseinsvorsorge sowie der gleichwertigen Lebensverhältnisse und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern gab es eine breite Diskussion im Ausschuss. Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses erläutert die für den Finanzausgleich aufgestellten Grundsätze: Parität, Verhandlungsgebot, Verantwortung für die Mittelaufbringung sowie Stabilitätspakt und Konsultationsmechanismus. Der Ausschuss tritt für eine Stärkung der Kostenverantwortung sowie für die Schaffung verfassungsrechtlicher Grundlagen für einheitliche Abgabenordnungen für Bund, Länder und Gemeinden und die gemeinsame Einhebung von Abgaben ein. Auch im Bereich der Kennzahlen und der Gewährung von Transfers postuliert der Ausschuss einheitliche Grundsätze. Generell soll die interkommunale Zusammenarbeit unterstützt werden.

Aufgrund des Ausschussberichtes ergeben sich folgende Schwerpunkte für die weiteren Arbeiten des Ausschusses: Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Finanzausgleich, den Stabilitätspakt und den Konsultationsmechanismus; Grundsätze für Transfers sowie die Neugestaltung des Haushaltswesens (inkl. Globalbudgets und Gender Budgeting) und die Finalisierung von Textvorschlägen. Das Präsidium dankt für die profunde Aufbereitung der komplexen Themenstellungen und ersucht, den Dank an die Mitglieder des Ausschusses weiterzuleiten.

Der Bericht des Ausschusses 10 wird dem Österreich-Konvent in seiner nächsten (13.) Sitzung am 27. August 2004 zur Beratung vorlegt. Die Intensivberatung des Berichts wird in der Sitzung des Präsidiums am 4. Oktober 2004 erfolgen.

zu 3.)      Weitere Vorgangsweise betreffend die Behandlung des Teilberichtes des Ausschusses 5 (Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und  Gemeinden) zu Pkt. I.1 des Ergänzungsmandats sowie des ergänzenden Berichtes des Ausschusses 7 (Struktur besonderer Verwaltungseinrichtungen)

Das Präsidium kommt nach Fühlungnahme mit dem Vorsitzenden des Ausschusses 5 überein, den Teilbericht des Ausschusses 5 in der nächsten Sitzung am 1. September 2004 in Beratung zu nehmen. Die Beratung des ergänzenden Berichtes des Ausschusses 7 wird vertagt.

zu 4.)      Antrag des Ausschusses 6 auf Beauftragung des Institutes für Höhere Studien (IHS) mit der Erstellung einer Studie betreffend „Freisetzung von Effizienzpotentialen in der öffentlichen Verwaltung – Reformprinzipien und Best-Practice-Modelle“

Der Antrag des Ausschusses 6 wird zurückgestellt, da das Präsidium  in der vorliegenden Form keine Zustimmung erteilen kann. Der Ausschuss 6 wird ersucht, einen allfälligen Projektauftrag auf die konkreten Ergebnisse der Ausschussberatungen insb. zur Schul- und Sicherheitsverwaltung abzustellen. Auch die Frage einer allfälligen Umsatzsteuerpflicht des IHS wäre zu klären.

zu 5.)      Schreiben des Herrn Präsidenten Univ.Prof. Dr. Karl Korinek vom 20. Juli 2004 betreffend die 2. Ergänzung des Mandates des Ausschusses 2

Das Präsidium wird das Schreiben bei der Ergänzung der Mandate berücksichtigen.

zu 6.)      Liste der Legisten

Das Präsidium nimmt die vorbereitete Aufstellung der Legisten zur Kenntnis.

zu 7.)      Zuweisung von in dem vom Ausschuss 2 erstellten Inhaltsverzeichnis angeführten Themen, die bisher noch nicht behandelt wurden, zur Vorberatung an Ausschüsse des Konvents (siehe vom Büro des Konvents ausgearbeitete Vorschläge für Zuweisungen)

Aufgrund der „Struktur für ein Inhaltsverzeichnis einer neuen Bundesverfassung“ vom  25. Mai 2004 sowie der Zusammenfassung der Ergebnisse der Intensivberatungen des Präsidiums weist das Präsidium noch folgende Themen einem Ausschuss zu bzw. stellt die Zuordnung klar:

 

 

 

Zuweisungen an den Ausschuss 1

Altösterreicher

Schutz der österreichischen Minderheit in Italien (Südtirol)

Gruber De Gasperi Abkommen

Zuweisungen an den Ausschuss 2

Mitgliedschaft UNO                                                                                                                        

Adelsaufhebungsgesetz (ergänzend zur Trabantenlösung)

Habsburgergesetz (ergänzend zur Trabantenlösung)

Zuweisungen an den Ausschuss 4

Schutz und Förderung der Familie

Schutz und Förderung von Kindern

Zuweisungen an den Ausschuss 6

Bundesheer [Zuweisung nach der Vorlage des Berichtes der Bundesheerreformkommission am 14. Juni 2004]: Aufgaben, Oberbefehl und Befehlsgewalt, Ländermitwirkung, Auslandseinsätze

Organisation von Bundesbehörden

Bürgerinitiativen und Verbände [A06, A08]

Zuweisungen an den Ausschuss 8

Bundesheer-Beschwerdekommission [A08]

Bürgerinitiativen und Verbände [A06, A08]

Zuweisungen an das Präsidium

Gewaltentrennung

Umfassende innere und äußere Sicherheitsvorsorge

GASP

Organisationsstruktur (Berufsheer, Wehrpflicht, Ersatzdienst)

zu 8.)      Protokolle der letzten Sitzungen

Das Präsidium nimmt keine Ergänzungen zu Protokollen der letzten Sitzungen vor.

zu 9.)      Allfälliges

Der Vorsitzende informiert das Präsidium über die beabsichtigte Gestaltung der Gedenkminute für den verstorbenen Präsidenten des Vorarlberger Landtages Manfred Dörler zu Beginn der Sitzung der Österreich-Konvents am 27. August 2004.