30. Sitzung des Präsidiums des Österreich–Konvents

23. September 2004, 14.00 Uhr, 1017 WienParlament, Lokal III, Ende 17.30 Uhr

Protokoll

Teilnehmer:

Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes a.D.

Vorsitzender des Präsidiums

 

Dr. Peter Kostelka, Volksanwalt

Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums

 

Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes

Mitglied des Präsidiums

 

Univ.Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates

Mitglied des Präsidiums

 

Herbert Scheibner, Klubobmann
Mitglied des Präsidiums

 

Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber,

Vertreter der stellvertretenden Vorsitzenden

Anwesend:

Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin des Büros des ÖsterreichKonvents

Mag. Dagmar Hartl, beigezogen vom Vorsitzenden

Dr. Renate Casetti, beigezogen vom Vorsitzenden

Dr. Clemens Mayr, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates

Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig

Mag. Ronald Faber, beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden

Mag. Katharina Peschko-Gruber, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner

Mag. Bernhard Rochowanski, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner

Mag. Claudia Marek, beigezogen vom Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Dr. Claudia Kahr


Tagesordnung:

1.)     Protokolle der letzten Sitzungen

2.)     Beratung über die vom Präsidium vorbehaltenen Themen:

          a) Bundespräsident (siehe Anlage 1)

          b) E-Voting (siehe Anlage 2)

          c) Neutralität

          d) Umfassende innere und äußere Sicherheitsvorsorge

          e) GASP

          f) Organisation des Bundesheeres: Berufsheer, Wehrpflicht, Ersatzdienst

          g) KSE-BVG-Auslandseinsatz von Bundesheer und Wachkörpern

          h) Gewaltentrennung (siehe Anlage 3)

3.)     Ergänzender Bericht des Ausschusses 7 – Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen vom 8. Juli 2004 (siehe Anlage 4)

4.)     Vorgangsweise zur Erstellung des Berichts des Österreich-Konvents bis Ende des Jahres 2004

5.)     Allfälliges

zu 1.)  Protokolle der letzten Sitzungen

 

Das Präsidium nimmt keine Ergänzungen zu den Protokollen der letzten Sitzungen vor. Zum Entwurf des Protokolls der 28. Sitzung des Präsidiums wird klargestellt, dass das Thema „Bundesheerbeschwerdekommission“ Gegenstand des ergänzenden Mandats des Ausschusses 8 ist.

zu 2.)  Beratung über die vom Präsidium vorbehaltenen Themen:

 

a) Bundespräsident

 

Der Vorsitzende berichtet über das Gespräch mit dem amtierenden Bundespräsidenten. Sodann bespricht das Präsidium unter Einbeziehung der Stellungnahme des amtierenden Bundespräsidenten die Regelungen betreffend den Bundespräsidenten und kommt überein, dass die Beratung an Hand einer mit dem Vorbereitungskomitee abgestimmten erweiterten Synopse in der nächsten Sitzung des Präsidiums am 4. Oktober 2004 fortgesetzt wird. Ferner wird ein Textvorschlag betreffend die Ernennung von Beamten der Präsident-schaftskanzlei zugesagt. Das Präsidium nimmt die Wohlmeinung des amtierenden Bundes-präsidenten betreffend den Entfall der Befugnisse zur Einberufung der einzelnen ordentlichen und außerordentlichen Tagungen des Nationalrates innerhalb einer Gesetzgebungsperiode sowie zur Legitimation unehelicher Kinder zustimmend  zur Kenntnis.


 

b) E-Voting

 

Das Präsidium diskutiert an Hand der Unterlagen den Stand der Entwicklung des E-Votings, hält jedoch eine Verankerung in der Verfassung für verfrüht. Die Möglichkeiten des E-Votings sollten jedoch z.B. anlässlich von Volksbegehren erprobt werden. Über den im Bericht des Ausschusses 3 (Staatliche Institutionen) enthaltenen Textvorschlag zur Einführung des E-Votings besteht daher kein Konsens. Das Präsidium sieht jedoch einem Textvorschlag zum Thema Briefwahl, der im Rahmen des ergänzenden Mandates von Ausschuss 3 (Staatliche Institutionen) erstellt wird, entgegen. Da der Bericht zum  ergänzenden Mandat des Ausschusses 3 noch nicht vorliegt, wird die Beratung auf die Präsidiumssitzung am 27. Oktober 2004 vertagt.

 

c) Neutralität

d) Umfassende innere und äußere Sicherheitsvorsorge

e) GASP

f) Organisation des Bundesheeres: Berufsheer, Wehrpflicht, Ersatzdienst

g) KSE-BVG-Auslandseinsatz von Bundesheer und Wachkörpern

 

Der Vorsitzende erläutert die zu den unter c) bis g) angeführten Themen vorbereiteten Unterlagen und verweist auf den politischen Zusammenhang dieser Themen. Das Präsidium erkennt hiezu den Bedarf nach zukunftsweisenden Regelungen. Das Neutralitäts-gesetz idF vom 26. Oktober 1955 soll nach einhelliger Auffassung im Hinblick auf die Ratifizierung sowie die historische und völkerrechtliche Bedeutung ein Trabantengesetz werden. Das Thema „Umfassende innere und äußere Sicherheitsvorsorge“ wird in Verbindung mit dem Thema „Umfassende Landesverteidigung“ im Ausschuss 1 weiter beraten. Im Übrigen werden die Fraktionen innerhalb von 14 Tagen, sodass die Ergebnisse der Beratungen des Aus­schusses 1 noch einbezogen werden können, Textvorschläge vorlegen, über die das Präsidium in der Sitzung am 27. Oktober 2004 beraten wird.

 

h) Gewaltentrennung

 

Der vorgelegte Entwurf für einenText zum Grundprinzip der Gewaltentrennung findet Anerkennung. Das Präsidium hält nach eingehender Besprechung den Art 94 B-VG jedoch prinzipiell für ausreichend und einigt sich nicht auf die programmatische Verankerung der Gewaltentrennung in der Bundesverfassung. In dem vorläufigen Inhaltsverzeichnis entfällt daher der Punkt Gewaltentrennung.


 

zu 3.)     Ergänzender Bericht des Ausschusses 7 – Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen vom 8. Juli 2004

Das Präsidium diskutiert den ergänzenden Bericht des Ausschusses 7 sowie die vier Varianten zur Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung. Die Mitglieder des Präsidiums unterstützen die Variante 1 (keine Nennung bestimmter Selbstverwaltungs-körper), 2 (Nennung der Kammern exkl. freie Berufe) und 3 (Nennung der Kammern exkl. freie Berufe, ÖH und Sozialversicherung); die Variante 4 (Nennung der Kammern inkl. freie Berufe, ÖH und Sozialversicherung) verwaist.

zu 4.)  Vorgangsweise zur Erstellung des Berichts des Österreich-Konvents bis Ende des Jahres 2004

Das Präsidium ist einvernehmlich der Ansicht, dass der Endbericht des Österreich-Konvents bis Ende des Jahres vorliegen soll. Damit die Ergebnisse des Konvents als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht werden können, konzentrieren sich die weiteren Arbeiten auf Textvorschläge und auf die Erstellung eines Entwurfes für eine neue Verfassung.

Der Vorsitzende erläutert an Hand der Ausschusstermine die Planung für die abschließ­enden Beratungen: Die letzte Präsidiumssitzung ist für den 13. Dezember 2004 und die letzte Konventssitzung für den 21. Dezember 2004 anberaumt. Für die Besorgung der noch ins Jahr 2005 reichenden abschließenden Arbeiten wird in der Parlamentsdirektion personell und finanziell Vorsorge getroffen, weil die bestehenden Verträge und Vereinbarungen generell mit 31. Dezember 2004 befristet sind.

Das Präsidium vereinbart einen zusätzlichen Sitzungstermin am 23. November 2004 (das ermöglicht eine Klausur am 22. und 23. November). In den auf den 4. Oktober folgenden Präsidiumssitzungen sollen die offenen Themen aufgrund der vorliegenden Textvorschläge abschließend beraten werden. Sollten dem Präsidium hiezu einzelne Berichte von Ausschüssen noch nicht vorliegen, werden auch die in den Protokollen enthaltenen Textvorschläge einbezogen. Die Grundlage für die Beratungen des Präsidiums bilden die Textvorschläge und die diesbezüglichen Beratungsergebnisse des Präsidiums bzw. der Ausschüsse.


 

zu 5.)  Allfälliges

 

Die für den 29. September 2004 vorgesehene Konventssitzung entfällt. Die nächste Konventssitzung ist für den 18. Oktober 2004 anberaumt. Für diese Sitzung werden alle Ausschussvorsitzenden eingeladen, sowohl die wichtigsten Ergebnisse als auch die wesentlichen Problemstellungen darzulegen. Über diese Themen soll dann im Plenum diskutiert werden. Die Tagesordnung und der Ablauf dieser Debatten werden in der kommenden Sitzung des Präsidiums im Einzelnen festgelegt.

 

Ferner soll in dieser Präsidiumssitzung am 4. Oktober 2004 der Bericht des Ausschusses 10 (Finanzverfassung) sowie die Regelungen betreffend den Bundespräsidenten intensiv beraten werden. Die Einladung und die diesbezüglichen Ausarbeitungen zu dieser Sitzung ergehen gesondert.