32. Sitzung des Präsidiums des Österreich–Konvents

27. Oktober 2004, 10.00 Uhr, 1017 WienParlament, Lokal IV, Ende 16.40 Uhr

Protokoll

Teilnehmer:

Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes a.D.

Vorsitzender des Präsidiums

 

Dr. Peter Kostelka, Volksanwalt

Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums

 

Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen Landtages

Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums

 

Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes

Mitglied des Präsidiums

 

Univ.Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates

Mitglied des Präsidiums (ab 11.00 Uhr)

 

Herbert Scheibner, Klubobmann
Mitglied des Präsidiums

 

Anwesend:

Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin des Büros des ÖsterreichKonvents

Dr. Gerald Grabensteiner, beigezogen vom Vorsitzenden

Dr. Clemens Mayr, beigezogen vom Vorsitzenden
Dr. Eduard Trimmel, beigezogen vom Vorsitzenden

Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden

Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates
Mag. Alexis Wintoniak, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates

Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig

Mag. Ronald Faber, beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden

Mag. Katharina Peschko-Gruber, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner

 

Tagesordnung:

1.)          Protokoll der letzten Sitzung

2.)           Beratung des Berichtes des Ausschusses 10 (Finanzverfassung); siehe Beilage 1

3.)           Beratung des Berichtes zum Ergänzungsmandat des Ausschusses 3 (Staatliche Institutionen); siehe Beilage 2

4.)     Fortsetzung der Beratung über noch offene Punkte der vom Präsidium vorbehaltenen Themen

          a) Bundespräsident (Systematisierung); siehe Beilage 3

          b) Umfassende innere und äußere Sicherheit (Vorschläge der Fraktionen); siehe Beilage 4

5.)     Einwände der Grünen zu der vom Ausschuss 2 vorgeschlagenen Vorgangsweise betreffend die Verlagerung von Verfassungsbestimmungen auf einfachgesetzliche Ebene; siehe Beilage 5

6.)           Bericht der Expertengruppe „Handlungsformen und Rechtsschutz in der öffentlichen Verwaltung“; siehe Beilage 6

7.)           Textentwürfe des Ausschusses 4 (Grundrechtskatalog)
Der Terminplan des Ausschusses 4 sieht noch bis Ende November Sitzungen vor. Daher kann erst danach, sohin erst gegen Ende der dem Österreich-Konvent gesetzten Frist, mit einem ergänzenden Bericht des Ausschusses über seine Tätigkeit gerechnet werden. Um das Präsidium bereits zuvor über die Ergebnisse der laufenden Arbeiten des Ausschusses zu informieren und die Möglichkeit zu geben, darüber auch – noch vor dem Vorliegen des ergänzenden Berichtes – zu beraten, hat das Büro des Konvents die beigeschlossene Übersicht über die bisher (Stand: 4. Oktober 2004) vom Ausschuss erarbeiteten Textentwürfe erstellt. Es ist daran gedacht, diese Übersicht nach Maßgabe des Fortschrittes im Ausschuss regelmäßig zu ergänzen und dem Präsidium vorzulegen.

8.)     Nächste Sitzung des Österreich-Konvents

9.)     Allfälliges

zu 1.)  Protokoll der letzten Sitzung

 

Das Präsidium nimmt keine Ergänzungen zum Protokoll der letzten Sitzung vor.

zu 2.)  Beratung des Berichtes des Ausschusses 10 (Finanzverfassung)

 

Das Präsidium vertagt im Hinblick auf die angesprochenen Regeln für den Finanzausgleich und die noch nicht erfolgte Vorberatung (Konsens-Dissens-Liste) die Intensivberatung über den Bericht des Ausschusses 10. In der Diskussion wird die Form der Verankerung der Finanzverfassung (Inkorporierung oder Trabant mit einem Verweis im
B-VG) thematisiert.

 

zu 3.)       Beratung des Berichtes zum Ergänzungsmandat des Ausschusses 3 (Staatliche Institutionen)

 

Das Präsidium diskutiert an Hand der vorbereiteten Arbeitsunterlage den Bericht zum Ergänzungsmandat des Ausschusses 3 und vertagt die Beratung betreffend die bundesverfassungsgesetzlichen Regelungen über die Gemeinden (S 25f, 35ff, 43ff des ergänzenden Berichtes). Ferner erwartet das Präsidium weitere Textvorschläge zur Übertragung der Verfassungsbestimmungen des Parteiengesetzes in das B-VG, für das Rückkehrrecht von Regierungsmitgliedern, betreffend die Sonderbestimmungen für öffentlich Bedienste (Art. 59a und 59b B-VG), zum Wahlrecht, zur Zugänglichkeit von Regierungsvorlagen bzw. Ministerialentwürfen, zur Beschlussfassung der Bundesregierung und zur Schaffung gemeinsamer Einrichtungen sowie zu Art. 23c B-VG. Im Übrigen sind die Ergebnisse der Beratungen des Präsidiums in der beiliegenden Zusammenfassung dokumentiert.

 

zu 4.)       Fortsetzung der Beratung der noch offenen Punkte der vom Präsidium vorbehaltenen Themen:

a) Bundespräsident (Systematisierung)

b) Umfassende innere und äußere Sicherheit (Vorschläge der Fraktionen)

 

Das Präsidium nimmt die entsprechend der 31. Sitzung des Präsidiums erstellte Gegenüberstellung der neuen Textvorschläge der Bestimmungen betreffend den Bundespräsidenten nach der Systematisierung mit der geltenden Fassung des B-VG zur Kenntnis.

 

Die Vorschläge zu b) Umfassende innere und äußere Sicherheit wird das Präsidium am

4. November 2004 im Zusammenhang mit dem Bericht über die dem Ausschuss 1 erteilten Ergänzungsmandate beraten.

 

zu 5.)       Einwände der Grünen zu der vom Ausschuss 2 vorgeschlagenen Vorgangsweise betreffend die Verlagerung von Verfassungsbestimmungen auf einfachgesetzliche Ebene

 

Der Ausschuss 2 wird ersucht, die Einwände der Grünen nach Möglichkeit in der nächsten Sitzung zu beantworten bzw. die vom Ausschuss 2 vorgeschlagene Vorgangsweise zu den im die Einwände betreffenden Schreiben vom 4. Oktober 2004 angeführten Themen näher zu erläutern.

 

zu 6.)       Bericht der Expertengruppe „Handlungsformen und Rechtsschutz in der öffentlichen Verwaltung“

 

Der Bericht wird am 4. November 2004 im Präsidium behandelt.

 

zu 7.)       Textentwürfe des Ausschusses 4 (Grundrechtskatalog)

 

Die im Ausschuss 4 erarbeiteten Textvorschläge zu den existenziellen Rechten, den Gleichheitsrechten, den Freiheitsrechten, den Verfahrensgarantien und den sozialen Rechten wurden zusammengefasst. Die Auflistung wird an Hand der genehmigten Protokolle fortgeführt, sodass das Präsidium die bisher vorliegenden Beratungsergebnisse (Textvorschläge) des Ausschusses 4 noch vor der Finalisierung des Ausschussberichtes in seine Beratungen einbeziehen kann. Der Vorsitzende hat diese Vorgangsweise auch für Textvorschläge bzw. legistische Ausarbeitungen zu anderen Ausschüssen erwogen.

 

In diesem Zusammenhang wird an die entsprechend den Vorgaben des Gründungskomitees in der 30. Sitzung des Präsidiums besprochene Vorgangsweise zur Finalisierung des Konvents erinnert, wonach der Endbericht bis Ende des Jahres 2004 vorliegen soll und sich die weiteren Arbeiten daher auf Textvorschläge und auf die Erstellung eines Entwurfes für eine neue Verfassung konzentrieren sollen. Aufgrund der Geschäftsordnung des Konvents (§ 37) hat das Präsidium einen Endbericht zu erstellen. Allenfalls unterschiedliche Standpunkte sind in ein abschließendes Dokument aufzunehmen. Hiezu wird auch die Meinung vertreten, dass der Endbericht jene Punkte darstellen soll, bei denen nach Ansicht des Konvents Änderungsbedarf besteht.

 

zu 8.)     Nächste Sitzung des Österreich-Konvents

 

Der für eine Sitzung des Österreich-Konvents in Aussicht genommene Termin 4. Novem-ber 2004 wird für eine weitere Präsidiumssitzung in Anspruch genommen.

 

zu 9.)     Allfälliges

 

Für eine der nächsten Sitzungen nimmt das Präsidium eine Grundsatzdebatte betreffend die weitere Vorgangsweise, um einen Konsens über die noch offenen Punkte zu erreichen, in Aussicht.

 

 

Beilage

Ergebnisse der Beratungen des Präsidiums über den Ergänzungsbericht des Ausschusses 3 (Staatliche Institutionen)