33. Sitzung des Präsidiums des Österreich–Konvents

4. November 2004, 11.00 Uhr, 1017 WienParlament, Lokal IV, Ende 16.45 Uhr

Protokoll

Teilnehmer:

Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes a.D.

Vorsitzender des Präsidiums

 

Dr. Peter Kostelka, Volksanwalt

Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums

 

Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen Landtages

Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums

 

Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Claudia Kahr, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes

Mitglied des Präsidiums

 

Univ.Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates

Mitglied des Präsidiums

 

Herbert Scheibner, Klubobmann;

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Peter Steyrer, zeitweise in Vertretung der Abgeordneten zum Nationalrat

Dr. Eva Glawischnig

Anwesend:

Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin des Büros des ÖsterreichKonvents

Dr. Gerald Grabensteiner, beigezogen vom Vorsitzenden

Dr. Renate Casetti, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Michael Bauer, beigezogen vom Vorsitzenden

Dr. Eduard Trimmel, beigezogen vom Vorsitzenden

Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden

Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates

Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig

Mag. Ronald Faber, beigezogen vom stellvertretenden Vorsitzenden

Mag. Katharina Peschko-Gruber, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner

Mag. Bernhard Rochowanski, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner

 

Tagesordnung:

1.)          Protokoll der letzten Sitzung

2.)           Beratung des Berichtes des Ausschusses 10 (Finanzverfassung)

3.)           Beratung des Berichtes über die Ergänzungsmandate des Ausschusses 1 (Staatsaufgaben und Staatsziele)

4.)     Fortsetzung der Beratung über noch offene Punkte der vom Präsidium vorbehaltenen Themen:

          Umfassende innere und äußere Sicherheit (Vorschläge der Fraktionen)

5.)     Beratung des Berichtes über die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses 6 und 7

6.)           Bericht der Expertengruppe „Handlungsformen und Rechtsschutz in der öffentlichen Verwaltung“

7.)           Themen, zu denen (neue) Texte fehlen

8.)     Nächste Sitzung des Österreich-Konvents

9.)     Sitzungen des Präsidiums am 22. und 23. November 2004 (Klausur)

10.)   Allfälliges

zu 1.)  Protokoll der letzten Sitzung

 

Das Protokoll der letzten Sitzung liegt noch nicht vor.

zu 2.)  Beratung des Berichtes des Ausschusses 10 (Finanzverfassung)

 

Die Beratung wird vertagt. Der Vorsitzende des Ausschusses 10 wird ersucht, am 17. Nov-ember 2004 zumindest einen Teilbericht vorzulegen, sodass die bis dahin vorliegenden Ergebnisse des Ausschusses 10 nach Beratung im Vorbereitungskomitee am 19. d.M. bei der Klausur des Präsidiums am 22. November 2004 behandelt werden können.

 

 

zu 3.)     Beratung des Berichtes über die Ergänzungsmandate I, II und III des Ausschusses 1 (Staatsaufgaben und Staatsziele)

zu 4.)     Fortsetzung der Beratung über noch offene Punkte der vom Präsidium vorbehaltenen Themen:

              Umfassende innere und äußere Sicherheit (Vorschläge der Fraktionen)

 

 

a)      Bericht des Ausschusses 1 über das Ergänzungsmandat I und Textvorschläge und Stellungnahmen der Fraktionen in der sicherheitspolitischen Diskussion

 

Das Präsidium zieht die Beratung über die beiden Tagesordnungspunkte zusammen und bespricht im Zusammenhang mit den Formulierungsvorschlägen und Stellungnahmen zur umfassenden inneren und äußeren Sicherheitsvorsorge die Themen Neutralität, GASP, Auslandseinsatz des Bundesheeres (KSE-BVG), in Bezug auf die Organisation des Bundesheers und den Bericht der Bundesheerreformkommission auch Berufsheer, Wehrpflicht und Ersatzdienst sowie die derzeitige Rechtslage des Art. 9a und Art. 23f

B-VG, wobei das Präsidium auf die im Lichte der noch zu ratifizierenden EU-Verfassung absehbare Rechtsentwicklung eingeht. Das Präsidium bekräftigt den Konsens zum Neutralitätsgesetz, das als Trabantengesetz bestehen bleiben soll.

 

Ein Konsens zur Frage einer zwingenden Bindung von militärischen Auslandseinsätzen an ein Mandat des UN-Sicherheitsrates besteht nicht. Das Präsidium beauftragt das Vorbereitungskomitee, die Textvorschläge und Stellungnahmen der Fraktionen, die Textvorschläge des Berichtes des Ausschusses 1, die betreffenden Artikel der EU-Verfassung hinsichtlich folgender Themen gegenüberzustellen:

 

* GASP

* Neutralität

* Art. 9a B-VG

* Wehrpflicht (inkl. Zivil- bzw. Ersatzdienst)

* Auslandseinsatz (KSE-BVG)

* Unterscheidung in wirtschaftliche und militärische Aktionen

 

b)      Bericht des Ausschusses 1 über das Ergänzungsmandat II

 

Das Präsidium hält fest, dass die Bestimmungen über die Atomfreiheit und den umfassenden Umweltschutz im Verfassungstext und nicht als Trabant verankert werden sollen. Aufgenommen werden soll die Formulierung aus dem Bericht des Ausschusses 1 vom 25. Februar 2004 (S.8, Atomfreiheit):

„(2) Maßnahmen, die der Herstellung oder Nutzung von Atomwaffen und der Nutzung der Kernspaltung zum Zweck der Energiegewinnung dienen, sind verboten.

(3) Die Beförderung von spaltbarem Material auf österreichischem Staatsgebiet ist untersagt, sofern dem völkerrechtliche Verpflichtungen nicht entgegen stehen. Von diesem Verbot ausgenommen ist der Transport für Zwecke der ausschließlich friedlichen Nutzung, nicht jedoch für Zwecke der Energiegewinnung durch Kernspaltung und deren Entsorgung.“

 


c)      Bericht des Ausschusses 1 über das Ergänzungsmandat III

 

Die Aufnahme einer Bestimmung zum Schutz der Altösterreicher und Südtiroler wird diskutiert. Den Ausschussberatungen lag ein Textvorschlag für eine Präambel, aber kein Vorschlag für die Verankerung als Staatsziel zugrunde. Folgender Textvorschlag wird präsentiert:

„Österreich tritt für den Schutz der mit ihm geschichtlich verbundenen deutschsprachigen Volksgruppen, insbesondere der Südtiroler, ein.“

 

Die Frage, ob und in welcher Form (Präambel, Staatsziel oder Grundprinzipien) dieses Anliegen in der Verfassung verankert werden soll, bleibt offen.

 

 

zu 5.)     Beratung des Berichtes über die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses 6 und 7

 

Das Vorbereitungskomitee wird den vorliegenden Textentwurf (Seite 6, 7 des Berichtes) zu „Weisungsbindung und weisungsfreie Verwaltung“ nach Maßgabe der heutigen Beratung im Präsidium weiter bearbeiten, wobei die durch Gesetz zulässigerweise frei zu stellenden Bereiche zur Führung der Verwaltung auf das funktionell notwendige Maß eingeschränkt und ein Äquivalent für die parlamentarische Kontrolle gefunden werden soll. Diese gemeinsam erarbeitete Fassung mit den dann noch offenen Punkten wird vom Präsidium in einer der nächsten Sitzungen weiter behandelt werden.

 

Der Textvorschlag des gemeinsamen Ausschusses, die eingelangten Stellungnahmen zum Thema „Ausgliederung“ sowie die Festlegung von „ausgliederungsfesten“ staatlichen Kernaufgaben, die keinesfalls ausgegliedert werden dürfen, werden diskutiert. Es besteht Konsens, dass aus einer neuen Formulierung keine unbeschränkte Ausgliederungs-ermächtigung abgeleitet werden, sondern – im Sinn der bisherigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes – die Ausgliederung staatlicher Hoheitsaufgaben die Ausnahme bleiben soll. Das Präsidium verständigt sich auf folgenden Text:

 

  „(Abs.) Zur Besorgung der Verwaltungsgeschäfte sind die obersten Verwaltungsorgane und die ihnen unterstellten Ämter und Rechtsträger berufen.

 

(Abs.) Für die Besorgung einzelner hoheitlicher Aufgaben durch ausgegliederte Rechtsträger gilt jedenfalls Art. 20 Abs. 1. Bei der Besorgung anderer Aufgaben durch ausgegliederte Rechtsträger sind die der Eigenart der übertragenen Aufgaben entsprechenden Aufsichts-, Leitungs- und Steuerungsbefugnisse der obersten Verwaltungsorgane zu wahren.“

 

Zu dem Textvorschlag wird bemerkt, dass mit dem ersten Satz des zweiten Absatzes lediglich klargestellt werden soll, dass bei der Ausgliederung aus der Hoheitsverwaltung im Sinne der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes lediglich einzelne Aufgaben ausgegliedert werden dürfen und dabei die Weisungsbindung bestehen bleibt, dass der Verfassungsgerichtshof darüber hinaus aber nicht in seiner derzeit wahrgenommenen Prüfung der Zulässigkeit von Ausgliederungen eingeschränkt werden soll. Überdies wird im Präsidium die Meinung vertreten, dass in Zukunft die Möglichkeit zur Schaffung von Sondergesellschaftsrecht beschränkt werden soll.

 

zu 6.)   Bericht der Expertengruppe „Handlungsformen und Rechtsschutz in der öffentlichen Verwaltung“

 

Das Präsidium spricht sich betreffend den verwaltungsrechtlichen Vertrag für den Textvorschlag 1 (Thienel) aus. Die Verankerung des verwaltungsrechtlichen Vertrags und die Regelung des Vertragsrechts sollen entsprechend den Teilen b) und c) dieses Textvorschlags erfolgen.

 

Beim Teil a) des Textvorschlags (Umschreibung der Zuständigkeit künftiger Verwaltungs-gerichte) ist entsprechend dem Textvorschlag des Ausschusses 9 im Abs. 1 Z. 1 die Wortfolge „sofern dies durch Gesetz vorgesehen ist“ einzufügen. In Bezug auf den Rechtsschutz und den Zugang zu den Verwaltungsgerichten werden die Ergebnisse des Ausschusses 9 erwartet.

 

zu 7.)   Themen, zu denen (neue) Texte fehlen

 

Das Präsidium wird die Aufstellung und allfällige Vorschläge hiezu in der nächsten Sitzung in Beratung nehmen.

 

zu 8.)   Nächste Sitzung des Österreich-Konvents

 

Der für eine Sitzung des Österreich-Konvents in Aussicht genommene Termin 15. Novem-ber 2004 wird bei Bedarf für eine weitere Präsidiumssitzung in Anspruch genommen.

 

zu 9.)   Sitzungen des Präsidiums am 22. und 23. November 2004 (Klausur)

 

Das Präsidium wird die organisatorischen Fragen in der nächsten Sitzung festlegen.

 

zu 10.) Allfälliges

 

Anlässlich der Präsidiumssitzung werden zwei Schreiben an die Vorsitzende des Ausschusses 8 (des Präsidenten des Rechnungshofes bzw. des Dienststellenausschusses im Rechnungshof) betreffend die diesbezüglichen im Präsidium eingebrachten Textentwürfe der ÖVP verteilt. Außerdem wird die zu TOP 2 berichtigte Einladung zur Präsidiumssitzung am 8. November 2004 verteilt.