Anwesende:
Ausschussmitglieder
(Vertreter):
Univ.-Prof. Dr. Herbert Haller (Vorsitzender)
Univ.-Prof. Dr.
Clemens Jabloner (stellvertretender
Vorsitzender)
für Mag. Renate Brauner: Dr.
Kurt Stürzenbecher
Univ.-Prof.
DDr. Christoph Grabenwarter
Univ.-Prof.
Dr. Gerhart Holzinger (auch
als Vertretung für
Univ.-Prof.
Dr. Bernd-Christian Funk)
DDr. Karl
Lengheimer
Dr. Johann
Rzeszut
Weitere
Teilnehmer:
Dr. Helmut Epp (für
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol)
Mag. Ronald Faber (für
Univ.-Prof. Dr. Heinz Fischer)
Mag. Michael Schön (für
Dr. Dieter Böhmdorfer)
Mag. Thomas
Sperlich (für
Mag. Terezija Stoisits)
Büro des Österreich-Konvents:
Dr. Gert
Schernthanner (fachliche
Ausschussunterstützung)
Sladjana
Marinkovic (Ausschusssekretariat)
Entschuldigt:
Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk
Univ.-Prof. Dr. Karl Korinek
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer
Dr. Johannes Schnizer
Mag. Terezija Stoisits
Beginn: 10.30
Uhr
Ende: 11.30
Uhr
Tagesordnungspunkte:
1.) Begrüßung der
Ausschussmitglieder
2.) Wahl des
stellvertretenden Vorsitzenden
3.) Generaldebatte über das Ausschussmandat – Diskussion über
die Arbeitsschwerpunkte und Festlegung der weiteren Vorgangsweise
4.) Festlegung der
Termine
5.)
Allfälliges
Der
Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder zur konstituierenden Sitzung des
Ausschusses 9. Der Ausschuss 9 konstituiert sich.
Der Ausschuss
beschließt einstimmig, dass jedem Mitglied des Ausschusses die Möglichkeit
eingeräumt wird, sich bei Ausschusssitzungen von (maximal) einem
Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin begleiten zu lassen; der Begleitperson kommt
kein Stimm-, Rede- oder Vertretungsrecht zu.
Tagesordnungspunkt
2: Wahl des
stellvertretenden Vorsitzenden
Über Vorschlag
des Ausschussvorsitzenden wird Herr Präsident Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner
einstimmig (bei seiner Stimmenthaltung) zum stellvertretenden Vorsitzenden des
Ausschusses 9 gewählt.
Der
Ausschussvorsitzende meint zunächst grundsätzlich, dass sich der Ausschuss auf
einzelne konkrete Ziele konzentrieren solle, ohne – wie dies schon mehrfach
betont wurde – die sprichwörtliche „Büchse der Pandora“ zu öffnen. Als
Arbeitsschwerpunkte des Ausschusses 9 schlägt er zum ersten die ordentliche
Gerichtsbarkeit (Punkt II des Mandats), zum zweiten die Gerichtshöfe des
öffentlichen Rechts (Punkt III des Mandats) und zum dritten die Einführung der
Landesverwaltungsgerichtsbarkeit (Punkt IV des Mandats) vor. In der
ordentlichen Gerichtsbarkeit werde es vor allem um die Gerichtsorganisation und
Fragen zur Staatsanwaltschaft und zum Ausbau der richterlichen Unabhängigkeit
gehen. Hier sei – die Zustimmung des Präsidiums vorausgesetzt – geplant,
einzelne Experten zu hören. Hinsichtlich der Gerichtshöfe des öffentlichen
Rechts gehe es u.a. um deren Kompetenzen und um deren Verhältnis zueinander
sowie überhaupt um das Verhältnis aller drei Höchstgerichte zueinander, nicht zuletzt
vor dem Hintergrund der Staatshaftungsproblematik. Bei der geplanten Einführung
der Landesverwaltungsgerichte werden vor allem deren Kompetenzen, die Art der
Entscheidungsbefugnis, die Besetzung sowie die Frage zu klären sein, was davon
auf verfassungsgesetzlicher (und was nur auf einfachgesetzlicher) Ebene zu
regeln sei. Hier regt er die Bildung einer kleineren Arbeitsgruppe an.
Der Ausschuss
vertritt einvernehmlich die Auffassung, dass als Experten zum Thema
„Ordentliche Gerichtsbarkeit“ – die Zustimmung des Präsidiums vorausgesetzt –
vorerst folgende Persönlichkeiten gehört werden sollten:
- Dr. Barbara
Helige, Präsidentin der Österreichischen Richtervereinigung
- Dr. Wolfgang
Fellner, Sektionschef der Präsidialsektion im Bundesministerium für Justiz
- Dr. Klaus
Schröder, Vorsitzender der Bundessektion Richter und Staatsanwälte in der
Gewerkschaft öffentlicher Dienst
- Dr. Wolfgang
Swoboda, Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte
- Dr. Walter
Presslauer, Generalprokuratur
Der stellvertretende
Ausschussvorsitzende schlägt – wiederum die Zustimmung des Präsidiums
vorausgesetzt – in organisatorischer Hinsicht vor, die weiteren Sitzungen des
Ausschusses und der kleinen Arbeitsgruppe im „Gelben Salon“ des VwGH
durchzuführen. In inhaltlicher Hinsicht betont er den engen sachlichen
Zusammenhang zwischen einer Neuordnung des Verhältnisses der Gerichtshöfe des
öffentlichen Rechts einerseits und der Einführung der
Landesverwaltungsgerichtsbarkeit andererseits. Er schlägt vor, den Bereich des
präventiven Rechtsschutzes durch Beiräte, wie insbesondere durch den
Menschenrechtsbeirat, vom Ausschuss 4 in den Ausschuss 9 zu verlagern. Insoweit
dieser Bereich ausdrücklich im Mandat für den Ausschuss 4 verankert sei, müsse
mit dessen Vorsitzendem, Univ.-Prof. Dr. Funk, Rücksprache gehalten werden. Was
das Problem der vielen unabhängigen (weisungsfreien) Behörden anlange, schlägt
er als ersten Schritt die Erstellung einer Liste mit drei Kategorien von
„unabhängigen Behörden“ vor (solche, die vom Ausschuss 7 zu behandeln sind,
solche, die vom Ausschuss 9 zu behandeln sind, und solche, deren Behandlung
zweifelhaft ist). Diese Vorschläge des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
stoßen auf allgemeine Billigung.
Tagesordnungspunkt
4: Festlegung der Termine
Der Ausschuss
legt folgende Sitzungstermine für den Ausschuss 9 fest:
Dienstag,
16. Dezember 2003 10.00 bis 16.00
Uhr
Expertenhearing
zum Thema „Ordentliche Gerichtsbarkeit“
Donnerstag,
22. Jänner 2004 10.30
bis 16.00 Uhr
Montag,
26. Jänner 2004 13.30
bis 19.00 Uhr (wenn Konventspl.) oder
Donnerstag,
29. Jänner 2004 11.30
bis 17.00 Uhr (wenn kein Konventspl.)
Donnerstag,
12. Februar 2004 10.30 bis 17.00 Uhr
(Reservetermin)
Freitag,
13. Februar 2004 10.30
bis 17.00 Uhr
Sämtliche
Sitzungen werden im „Gelben Salon“ des VwGH stattfinden.
Der Ausschuss
legt darüber hinaus folgende Sitzungstermine für die „kleine Arbeitsgruppe“
fest:
Freitag,
21. November 2003 ab
17.00 Uhr (im „Gelben Salon“ des VwGH)
Montag,
15. Dezember 2003 08.00
bis 10.00 Uhr (Parlament, Lokal V)
Über Aufforderung
des Ausschussvorsitzenden bekunden folgende Personen ihre Bereitschaft, an
dieser „kleinen Arbeitsgruppe“ mitzuarbeiten (wobei die in dieser Arbeitsgruppe
erzielten Ergebnisse selbstverständlich im Ausschuss 9 beraten und von diesem
angenommen werden müssen):
Univ.-Prof. Dr. Herbert Haller
Univ.-Prof. Dr.
Clemens Jabloner
Univ.-Prof.
DDr. Christoph Grabenwarter
DDr. Karl
Lengheimer
Mag. Renate
Brauner
Dr. Johannes
Schnizer
Mag. Terezija
Stoisits
Vorsitzender
des Ausschusses 9: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ.-Prof.
Dr. Herbert Haller e.h.
Dr. Gert Schernthanner e.h.