Protokoll

über die 7. Sitzung des Ausschusses 7

am 13. Jänner 2004

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder:

Dr. Manfred Matzka                                       (Vorsitzender)

Univ.Prof. Dr. Peter Böhm                                          (stellvertretender Vorsitzender)

Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich                  (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)

Dr. Elfriede Mayrhofer

Dr. Robert Tauber                                          (Vertretung für Hans Niessl)

Mag. Klaus Hartmann                                                 (Vertretung für DI Josef Pröll)

Dr. Gerhard Walcher                                       (Vertretung für Dr. Franz Schausberger)

Dr. Leo Specht

Mag. Valentin Wedl                                                    (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Dr. Anton Gstöttner                                         (Vertretung für DDr. Herwig van Staa)

Dr. Günther Voith

 

Weitere Teilnehmer:

Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer

 

Büro des Österreich-Konvents:

Dr. Gerald Grabensteiner                                (fachliche Ausschussunterstützung)

            Ulrike Gsöllpointner                                        (Ausschusssekretariat)

 

 

 

Beginn:                                   10.00 Uhr

Ende:                                      13.04 Uhr

 

Tagesordnung:

 

1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.  Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3.  Fortsetzung der Diskussion zum Thema „Selbstverwaltung“ (Punkt E des Mandats)

4.  Allfälliges

 

 


Zu TOP 1:

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

 

 

Zu TOP 2:

 

Das Protokoll der 6. Sitzung vom 17. Dezember 2003 wird genehmigt.

 

Zu der aufgrund der 6. Sitzung erstellten Diskussionsgrundlage „Reformaspekte zur Privatwirtschaftsverwaltung“ sind Stellungnahmen der Wirtschaftskammer Österreich, des Landes Salzburg und des Vertreters von BM DI Pröll eingelangt. In der Diskussion wird dazu insbesondere Folgendes festgehalten:

 

-         Die Ausführungen in der Diskussionsgrundlage sollen gestrafft werden; die Darlegung der Verfassungsrechtslage kann im Ausschussbericht entfallen;

-         eine Neuformulierung des Legalitätsprinzips (Art. 18 B-VG) im Hinblick auf die Privatwirtschaftsverwaltung wird nicht befürwortet;

-         eine inhaltliche Neuformulierung des Art. 17 wird nicht befürwortet;

-         zur Legalitätsbindung der Verwaltung werden eine Reihe von Vorschlägen gemacht,  um grundsätzliche Änderungen gegenüber der bestehenden Rechtslage auszuschließen;

-         paktierte Förderprogramme dürfen zu keiner Einschränkung der Gestaltungsfreiheit im Förderungsbereich führen.

 

Eine Fülle von Einzelvorschlägen zur Textgestaltung werden vorgelegt. Der Vorsitzende sagt eine rasche Umformulierung des Textes unter weitest möglicher Einarbeitung dieser Vorschläge zu.

 

 

Zu TOP 3:

 

Es besteht kein Einwand gegen die Anwesenheit des Konventsmitglieds Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer als Zuhörer zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Der Vorschlag der Wirtschaftskammer Österreich zur verfassungsrechtlichen Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung sowie der Sozialpartnerschaft wird vom Vertreter der Bundesarbeitskammer begrüßt. In der Diskussion wird dazu insbesondere Folgendes festgehalten:

 

-         Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Anordnung der universitären Selbstverwaltung soll in den Vorschlag nicht aufgenommen werden; gleiches gilt für Religionsgesellschaften;

-         die verfassungsrechtliche Normierung aller Interessenvertretungen der freien Berufe als Selbstverwaltungsträger könnte zu mangelnder Flexibilität des Gesetzgebers führen und wäre daher zu vermeiden;

-         bei der verfassungsrechtlichen Normierung der Verwaltung der Sozialversicherung durch Selbstverwaltungsträger sind die demokratischen Erfordernisse in den Institutionen der Selbstverwaltung zu berücksichtigen;

-         die verfassungsrechtliche Verankerung eines Begutachtungsrechts der Selbstverwaltungsträger darf nicht das Risiko eines fehlerhaften Gesetzgebungsverfahrens schaffen; dazu ist mit Ausschuss 3 Kontakt aufzunehmen;

-         zur Verankerung der Sozialpartnerschaft ist mit Ausschuss 1 Kontakt aufzunehmen.

 

 

TOP 4:

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Februar 2004 der Bericht des Ausschusses an das Präsidium des Österreich-Konvents zu erstatten ist und erläutert die Struktur des in Aussicht genommenen Berichts sowie die weitere Vorgangsweise.

 

-         Die Diskussionspapiere zur Privatwirtschaftsverwaltung und zur Selbstverwaltung werden in Kürze überarbeitet und versendet;

-         der Entwurf des Ausschussberichts wird auf Basis der vorliegenden Ergebnisse erstellt und vor der nächsten Sitzung versendet;

-         erforderlichenfalls könnten kleine Arbeitsgruppen des Ausschusses noch spezielle Teilformulierungen beraten;

-         es wird versucht werden, in der nächsten Sitzung (27. Jänner 2004, 9 bis 12 Uhr) die Beratungen zum Ausschussbericht abzuschließen;

-         falls nötig, steht als Ersatztermin der 10. Februar 2004 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 7:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

Dr. Manfred Matzka                                                               Dr. Gerald Grabensteiner