Protokoll

über die 8. Sitzung des Ausschusses 7

am 27. Jänner 2004

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder:

Dr. Manfred Matzka                                       (Vorsitzender)

Univ.Prof. Dr. Peter Böhm                                          (stellvertretender Vorsitzender)

Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich                  (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)

Dr. Elfriede Mayrhofer

Dr. Robert Tauber                                          (Vertretung für Hans Niessl)

Mag. Klaus Hartmann                                                 (Vertretung für DI Josef Pröll)

Dr. Gerhard Walcher                                       (Vertretung für Dr. Franz Schausberger)

Dr. Leo Specht

Mag. Valentin Wedl                                                    (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Dr. Anton Gstöttner                                         (Vertretung für DDr. Herwig van Staa)

Dr. Günther Voith

 

Weitere Teilnehmer:

Mag: Ronald Faber                                         (für Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Dr. Philipp Hartig                                            (für Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

                                                                      

Büro des Österreich-Konvents:

Dr. Gerald Grabensteiner                                (fachliche Ausschussunterstützung)

            Sladjana Marinkovic                                       (Ausschusssekretariat)

 

 

 

Beginn:                                     9.00 Uhr

Ende:                                      12.30 Uhr

 

Tagesordnung:

 

1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.  Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3.  Diskussion über den Entwurf des Ausschussberichts

4.  Allfälliges

 

 

Zu TOP 1:

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

 

 

Zu TOP 2:

 

Das Protokoll der 7. Sitzung vom 13. Jänner 2004 wird genehmigt.

 

 

Zu TOP 3:

 

Der Entwurf des Ausschussberichts, Stand 21.1.2004, wird diskutiert.

 

Zu den Vorschlägen und Anregungen gegenüber anderen Ausschüssen werden Änderungen und Ergänzungen einzelner Formulierungen angeregt.

 

Zu den Textvorschlägen zu Mandatspunkt A:

 

Es wird vorgeschlagen, dass die Regelung betreffend Regulatoren in die Verfassungsbestimmung betreffend weisungsfreie Organe integriert wird. Es ist dann zu prüfen, ob darüber hinaus für Regulatoren noch weitere spezielle Vorschriften (insbesondere Zustimmungsrecht, Kontrolle) erforderlich sind. Weiters ist die Definition der Regulatoren („Regulierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“) zu überdenken.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Wirtschaftlichkeitsaspekt bei der Einrichtung besonderer weisungsfreier Organe zu berücksichtigen ist.

 

Zu den Textvorschlägen zu Mandatspunkt B:

 

Der Vorschlag zur Ermächtigung der Länder zur Schaffung von Sondergesellschaftsrecht wird als zu weitgehend kritisiert. Es sollte auf die Ergebnisse des Ausschusses 5 Bedacht genommen werden. Der Grundgedanke (Bund-Länder-Gleichheit) soll aber umgesetzt werden.

 

Es wird vorgeschlagen, als Ergänzung auch den Textvorschlag aus dem Diskussionspapier von BM DI Pröll vom 12.11.2003 (4. Sitzung) zu übernehmen.

 

Zu den Textvorschlägen zu Mandatspunkt C:

 

Die vorgeschlagene Bestimmung zum Rechungshof (Art. 126b) sollte keine Erweiterung der derzeitigen Kompetenzen des Rechnungshofs enthalten; der Vorschlag ist diesbezüglich zu überarbeiten.

 

Gegen die vorgeschlagene Bestimmung betreffend die Erweiterung der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft (Art. 148a) werden Bedenken vorgebracht; diesbezüglich besteht kein Einvernehmen im Ausschuss.

 

Zu den Textvorschlägen zu Mandatspunkt D:

 

Gegen die Ergänzung von Art. 17 und Art. 116 Abs. 2 B-VG werden Bedenken vorgebracht; eine Änderung der derzeitigen Bestimmungen über die Privatwirtschaftsverwaltung wird von einigen Mitgliedern abgelehnt.

 

Zu den Textvorschlägen zu Mandatspunkt E:

 

Zum Vorschlag betreffend die Selbstverwaltung werden folgende Bedenken vorgebracht:

-         Es ist fraglich, ob sich die Selbstverwaltung nur auf öffentliche Aufgaben beziehen soll;

-         die zwingende Wahrnehmung der Sozialversicherung in Selbstverwaltung ist zu hinterfragen;

-         die Bereitstellung der Mittel zur Wahrnehmung von Aufgaben staatlicher Verwaltung sollte nicht verfassungsrechtlich zwingend sein;

-         die Regelung betreffend das Begutachtungsrecht ist nicht unbedingt erforderlich.

Es wird sich empfehlen, im Bericht dazustellen, wie weit Konsens besteht.

 

 

Zu TOP 4:

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Ausschussbericht in der 9. Sitzung am 10. Februar 2004 abschließend beraten werden soll. Die Mitglieder des Ausschusses werden eingeladen, an der Endredaktion des Berichts mitzuwirken. Redaktionstermine werden vereinbart und eine kleine Arbeitsgruppe ad hoc gebildet, die den Text im Licht der Diskussion überarbeiten und bis 5.2.2004 den Mitgliedern zuleiten soll.

 

 

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 7:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

Dr. Manfred Matzka                                                               Dr. Gerald Grabensteiner