Protokoll

über die 9. Sitzung des Ausschusses 3

am 21. September 2004

im Parlament, Lokal III

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder (Vertreter):

            Univ. Prof. Dr. Gerhart Holzinger                    (Vorsitzender)

            Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer                     (stellvertretende Vorsitzende)

            Univ. Prof. Dr. Peter Böhm                             (Vertretung für Dr. Jörg Haider)

            Johann Hatzl

            Prof. Albrecht Konecny

            Dr. Johannes Schnizer                         (Vertretung für Dr. Peter Kostelka)

            DDr. Karl Lengheimer

            Mag. Ulrike Huemer                                       (Vertretung für DI Markus Linhart)

            Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer

Dr. Robert Hink                                              (Vertretung für Helmut Mödlhammer und Bernd Vögerle)

            MMag. Michael Neureiter

            Dr. Madeleine Petrovic

            Dr. Michaela Pfeifenberger

 

Weitere Teilnehmer:

 

          Dr. Johannes Fischer                                         (Büro Angela Orthner)

          Mag. Alexandra Lucius                         (Büro Univ. Prof. Dr. Andreas Khol)

          Dr. Marlies Meyer                                            (Büro Dr. Eva Glawischnig)

          Mag. Bernhard Rochowanski                            (Büro Herbert Scheibner)

          Dr. Iris Eisenberger                                           (Begleitperson Dr. Madeleine Petrovic)

          Mag. Josef Hörmandinger                                 (Begleitperson MMag. Michael Neureiter)

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

            Dr. Clemens Mayr                                          (fachliche Ausschussunterstützung)

            Brigitte Birkner                                    (Ausschusssekretariat)

 

Beginn:           10.00 Uhr

Ende:              11.15 Uhr

 

Tischvorlagen:

·        Tagesordnung

·        Stellungnahme zum Entwurf des Ergänzungsberichts von Prof. Hösele

·        Stellungnahme zum Entwurf des Ergänzungsberichts von DDr. Lengheimer

·        Stellungnahme zum Entwurf des Ergänzungsberichts von MMag. Neureiter

·        Stellungnahme zum Entwurf des Ergänzungsberichts von Dr. Petrovic

·        Stellungnahme zum Entwurf des Ergänzungsberichts von Dr. Schnizer

·        Textvorschlag zur Neuregelung des Gemeinderechts – Dr. Schnizer

 

 

Tagesordnungspunkt:

 

1.)   Beratung über den Entwurf des Berichtes des Ausschusses 3 zum Ergänzungsmandat

 

 

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Anwesenheit fest und teilt mit, dass Herr Mag. Siegfried Nagl aus dem Österreich-Konvent ausgeschieden und Herr Dipl. Ing. Markus Linhart an seine Stelle getreten ist.

Gegen das Protokoll über die achte Ausschusssitzung werden keine Einwendungen erhoben und es wird somit genehmigt.

 

 

Tagesordnungspunkt 1

 

Beraten wird der am 10. September 2004 übermittelte Entwurf für einen Bericht des Ausschusses 3 über das Ergänzungsmandat im Lichte der dazu eingelangten schriftlichen Stellungnahmen sowie zweier vorgelegter Textvorschläge zu den bundesverfassungsgesetzlichen Regelungen betreffend die Gemeinden (Art. 115 bis 120 B‑VG). Vereinbart wird, dass eine ins Einzelne gehende Akkordierung der beiden Textvorschläge zu den Art. 115 bis 120 B‑VG nicht erfolgen wird. Die Textvorschläge werden dem Ausschuss lediglich zur Kenntnis gebracht und sollen dem Bericht über das Ergänzungsmandat als Anlage beigefügt werden. Vereinbart wird weiters, dass der Ausschussvorsitzende den Entwurf für einen Bericht über das Ergänzungsmandat entsprechend den eingegangenen Stellungnahmen überarbeiten und danach - unter Setzung einer kurzen Stellungnahmefrist - den Mitgliedern des Ausschusses übermitteln wird.

 

Weiters behandelt der Ausschuss die Frage, ob - entgegen der bisherigen Rechtslage des Art. 41 B‑VG, nach der das Gesetzesinitiativrecht unabhängig davon eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches Gesetz oder ein Verfassungsgesetz handelt - für Verfassungsgesetze hinsichtlich der Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens eine Sonderregelung getroffen werden soll. Es besteht Konsens, dass die Regelung betreffend das Initiativrecht auch in Zukunft für einfache Gesetze und Verfassungsgesetze gleich ausgestaltet sein soll.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 3:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

 

Univ. Prof. Dr. Gerhart Holzinger e.h.                          Dr. Clemens Mayr e.h.