Anwesende:
Ausschussmitglieder
(Vertreter):
Univ.
Prof. Dr. Gerhart Holzinger (Vorsitzender)
Dr. Ulrike
Baumgartner-Gabitzer (stellvertretende
Vorsitzende)
Univ.
Prof. Dr. Peter Böhm (Vertretung
für Dr. Jörg Haider)
Johann
Hatzl
Prof. Albrecht
Konecny
Dr. Johannes
Schnizer (Vertretung für Dr. Peter
Kostelka)
DDr. Karl
Lengheimer
Mag. Ulrike
Huemer (Vertretung
für DI Markus Linhart)
Univ.
Prof. DDr. Heinz Mayer
Dr. Robert
Hink (Vertretung
für Helmut Mödlhammer und Bernd Vögerle)
MMag. Michael
Neureiter
Dr. Madeleine Petrovic
Dr. Michaela
Pfeifenberger
Weitere Teilnehmer:
Dr. Johannes
Fischer (Büro
Angela Orthner)
Mag. Alexandra
Lucius (Büro Univ. Prof.
Dr. Andreas Khol)
Dr. Marlies
Meyer (Büro
Dr. Eva Glawischnig)
Mag. Bernhard Rochowanski (Büro
Herbert Scheibner)
Dr. Iris
Eisenberger (Begleitperson
Dr. Madeleine Petrovic)
Mag. Josef Hörmandinger (Begleitperson
MMag. Michael Neureiter)
Büro des Österreich-Konvents:
Dr. Clemens
Mayr (fachliche
Ausschussunterstützung)
Brigitte Birkner (Ausschusssekretariat)
Beginn: 10.00
Uhr
Ende: 11.15
Uhr
Tischvorlagen:
·
Tagesordnung
·
Stellungnahme
zum Entwurf des Ergänzungsberichts von Prof. Hösele
·
Stellungnahme
zum Entwurf des Ergänzungsberichts von DDr. Lengheimer
·
Stellungnahme
zum Entwurf des Ergänzungsberichts von MMag. Neureiter
·
Stellungnahme
zum Entwurf des Ergänzungsberichts von Dr. Petrovic
·
Stellungnahme
zum Entwurf des Ergänzungsberichts von Dr. Schnizer
·
Textvorschlag
zur Neuregelung des Gemeinderechts – Dr. Schnizer
Tagesordnungspunkt:
1.) Beratung über den Entwurf des
Berichtes des Ausschusses 3 zum Ergänzungsmandat
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Anwesenheit fest und teilt mit, dass Herr Mag. Siegfried Nagl aus dem Österreich-Konvent ausgeschieden und Herr Dipl. Ing. Markus Linhart an seine Stelle getreten ist.
Gegen das Protokoll über die achte Ausschusssitzung
werden keine Einwendungen erhoben und es wird somit genehmigt.
Tagesordnungspunkt 1
Beraten wird der am 10. September 2004 übermittelte Entwurf für einen Bericht des Ausschusses 3 über das Ergänzungsmandat im Lichte der dazu eingelangten schriftlichen Stellungnahmen sowie zweier vorgelegter Textvorschläge zu den bundesverfassungsgesetzlichen Regelungen betreffend die Gemeinden (Art. 115 bis 120 B‑VG). Vereinbart wird, dass eine ins Einzelne gehende Akkordierung der beiden Textvorschläge zu den Art. 115 bis 120 B‑VG nicht erfolgen wird. Die Textvorschläge werden dem Ausschuss lediglich zur Kenntnis gebracht und sollen dem Bericht über das Ergänzungsmandat als Anlage beigefügt werden. Vereinbart wird weiters, dass der Ausschussvorsitzende den Entwurf für einen Bericht über das Ergänzungsmandat entsprechend den eingegangenen Stellungnahmen überarbeiten und danach - unter Setzung einer kurzen Stellungnahmefrist - den Mitgliedern des Ausschusses übermitteln wird.
Weiters behandelt der Ausschuss die Frage, ob - entgegen der bisherigen Rechtslage des Art. 41 B‑VG, nach der das Gesetzesinitiativrecht unabhängig davon eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches Gesetz oder ein Verfassungsgesetz handelt - für Verfassungsgesetze hinsichtlich der Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens eine Sonderregelung getroffen werden soll. Es besteht Konsens, dass die Regelung betreffend das Initiativrecht auch in Zukunft für einfache Gesetze und Verfassungsgesetze gleich ausgestaltet sein soll.
Vorsitzender des Ausschusses 3: Fachliche
Ausschussunterstützung:
Univ. Prof. Dr. Gerhart Holzinger e.h. Dr. Clemens
Mayr e.h.