VORTRAG DES VEREINS „ÖSTERREICHISCHE
FACHHOCHSCHUL-KONFERENZ“ IM RAHMEN
DER SITZUNG DES ÖSTERREICH-KONVENTS VOM 26.1.2004
Der Österreichische Fachhochschul-Sektor
wurde vom Gesetzgeber als akademisches, dem Hochschulbereich zugehöriges
Bildungsangebot eingerichtet. In seinem 10-jährigen Bestehen hat sich der
Sektor sehr gut entwickelt und wurde von den Studierenden gerne angenommen.
Diese Positionierung als Teil des Hochschulsektors wurde durch die
FHStG-Novelle 2002 (Einführung der „gestuften Studienorganisation“) noch
verstärkt. Auch dass der Gesetzgeber eine wissenschaftsgeleitete Lehre und die
dazu notwendigen qualifizierten Forschungsleistungen verlangt, ist Beweis für
die Zugehörigkeit zum Hochschulsektor. Angemerkt werden muss, dass diese
eindeutige Zuordnung zwar formal feststeht aber nicht immer akzeptiert wird.
Wir sehen jedoch weitere positive Entwicklungschancen insbesondere wenn die
nachfolgend angeführten Punkte in der Gesetzgebung berücksichtigt werden
können.
1. Der Hochschulbereich muss weiterhin in der Gesetzgebungskompetenz
des Bundes verbleiben.
Aus Sicht der FHK erscheint die Verankerung des
Hochschulbereiches in der Österreichischen Bundesverfassung als
Bundeskompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung besonders wichtig. Für
Fachhochschulen ist diese Zuordnung in die Bundeskompetenz und damit einer
österreichweit einheitlichen Vorgehensweise und der damit verbundenen
notwendigen Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit der Hochschulsysteme
unabdingbar.
2. Festlegung der Gleichbehandlung der Position aller AbsolventInnen
aus dem Hochschulbereich der gleichen Stufe.
Im Sinne der Gleichbehandlung von Abschlüssen der
gleichen Stufe, sowie auch zur Verbesserung der Transparenz im Hochschulwesen,
muss - vor allem nach der Einführung der gestuften Studienorganisation - die
Durchlässigkeit und Vergleichbarkeit der Angebote im Hochschulsektor gesichert
sein.
3. Wissenschaftsfreiheit/Autonomie
Erhalter von
Fachhochschulstudiengängen tragen eine hohe Verantwortung für die Kontinuität und Qualität des
Studienangebotes. Es ist daher notwendig, den autonomen Entscheidungsspielraum der Erhalter
(auch in Form einer „abgestuften Autonomie“) so zu definieren, dass
Planungssicherheit gewährleistet wird. Dies betrifft die Geschwindigkeit und
Transparenz der Entscheidungsprozesse ebenso, wie die langfristige
Sicherstellung der Finanzierung bei Einhaltung von definierten
Qualitätskriterien durch die Erhalter und deren Mitarbeiter auch in der Lehre
und Forschung. Daher bezieht sich die notwendige (abgestufte) Autonomie nicht
nur auf die Hochschulverwaltung und Entwicklung der Studienangebote, sondern
auch auf die Ausübung der Lehrtätigkeit und der damit verbundenen Freiheit der
Wissenschaft.
4. Zusammenfassung:
Für die weitere
positive Entwicklung sind daher aus Sicht der österreichischen
Fachhochschul-Konferenz die nachfolgenden Punkte die entscheidenden
Erfolgsfaktoren.
- Sicherstellung der Durchlässigkeit und Vergleichbarkeit der Angebote
im Hochschulsektor,
- Der Ausbau der Autonomie (abgestuften) in Lehre und Forschung, sowie
Organisation und Verwaltung und
- Die Verankerung des Hochschulbereiches in der Österreichischen
Bundesverfassung als Bundeskompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung
Wien, 26. Jänner
2004
Prof. Mag.
Werner Jungwirth
Präsident