Sehr geehrter Herr
Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Österreich Konvents !
Im Namen des
Verbandes der Regionalmedien Österreichs (VRM) möchte ich mich zuerst dafür
bedanken, dass Sie uns die Gelegenheit geben, hier zu sprechen und unsere
Gedanken einzubringen.
Ich möchte damit
beginnen, dass Österreich nach unserer Meinung eine grundsätzlich sehr gute
Verfassung hat.
Wir vom VRM wollen
uns daher nicht anmaßen, dem Österreich Konvent zu sagen, wie eine
Verfassungsreform insgesamt aussehen sollte.
Wir möchten nur zwei
Punkte aufzeigen, wo es aus unserer Sicht Handlungsbedarf gibt.
1.
Sicherung
der regionalen Vielfalt
Als eine
Mediengattung, die ganz nahe am Puls der österreichischen Bevölkerung agiert,
wissen wir natürlich besonders gut über lokale und regionale Verhältnisse und
Probleme Bescheid. Wo sehen wir nun Verbesserungsmöglichkeiten ?
Wichtig ist in
unseren Augen, dass die Menschen in ihren angestammten Regionen gut leben
können.
Dazu brauchen sie
Arbeit, eine gute Verkehrsanbindung, kulturelle Möglichkeiten im weitesten
Sinn, die das Leben interessant und lebenswert machen, eine gute medizinische
und wirtschaftliche Nahversorgung.
Ganz wichtig dafür
sind lokale Zentren, also der Erhalt auch kleinerer Städte in ihrer Bedeutung
als Zentrum.
Natürlich ist dabei
auf Ökonomie und Effizienz von Wirtschaft und Verwaltung Bedacht zu
nehmen, aber: Die Menschen leben
nun einmal in ihrer engeren Umgebung und nicht in globalisierten Räumen.
Zum Leben in den
angestammten Regionen gehören aber auch Informationen über das lokale
Geschehen: über das, was in der näheren Umgebung vorgeht, was sich tut, was die
Menschen unmittelbar betrifft.
Leider wird diesem
Bedürfnis der Menschen durch den Einfachgesetzgeber oder die Bundesverwaltung
zuwenig Rechnung getragen. Für diese zählen oft nur die große Welt oder das
Geschehen in der Bundeshauptstadt.
Daher ersuchen wir
um einen klaren Auftrag an Einfachgesetzgeber und Vollziehung, eine
Verankerung, Sicherung und Förderung der Vielfalt der Regionen einschließlich
der dafür notwendigen Medienvielfalt bereits in der Bundesverfassung.
2.
Verstärkte
Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes
Gleichheit – nicht
als undifferenzierte Gleichmacherei, aber im Sinne von Gleichberechtigung und
Chancengleichheit – ist ein wichtiges Prinzip unserer Verfassung.
Wie wir aus eigener
Erfahrung aber nur zu gut wissen, wird gerade durch die Nichtbeachtung des
Gleichheitsgrundsatzes die Verfassung regelmäßig verletzt: manchmal aus
politischem Kalkül, manchmal auch nur aus alter Gewohnheit.
Beispiele dafür gibt
es genug, auch im Bereich der Medien:
Sei es, dass mittels
einfacher Gesetze Förderungsmittel so verteilt werden, wie man sich daraus
politische Vorteile erhofft (ich denke hier etwa an die Bundespresseförderung).
Sei es, dass
Budgetmittel willkürlich und ohne Ausschreibung vergeben werden: Wo bleibt da
die Chancengleichheit ?
An eine
Ausschreibung für eine große Inseratenkampagne der Bundesregierung kann ich
mich jedenfalls nicht erinnern.
Oder sei es, dass
unbestimmte Gesetze mit Verordnungen und Erlässen im eigenen Sinne ausgelegt
werden. Hinweise von Experten oder auch bloß Betroffenen werden „nicht einmal
ignoriert“.
Ein Beispiel dafür
war die ungleiche Besteuerung mittels Werbeabgabe von ein und demselben
Prospekt, je nachdem, ob er per Post oder in einer Zeitung befördert wurde.
Ein offensichtlicher
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch die Vollziehung, der aber dennoch
erst durch den Verfassungsgerichtshof abgestellt werden musste.
Eine verstärkte
Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes durch Einfachgesetzgeber und Vollziehung wäre
dringend erforderlich.
Denn wie kann sich
der Einzelnen in der Praxis gegen eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung
wehren und seine Rechte schützen ?
Mit einer
Verfassungsgerichtshofs-Beschwerde nur unzureichend. Da mag er dann Jahre
später zwar grundsätzlich Recht bekommen, aber in der Sache ist es zu spät, der
Schaden für ihn ist da. Den Aufwand für ein solches Verfahren für eine
Einzelperson oder ein kleines Unternehmen möchte ich erst gar nicht erwähnen.
Aus diesem Grund
bitte ich Sie: Finden Sie eine Möglichkeit, um der Beachtung des
Gleichheitsgrundsatzes auch in der Praxis mehr Wirkung zu verschaffen.
Meine Damen und
Herren, ich danke Ihnen im Namen des VRM, der österreichischen
Regionalzeitungen und ihrer Leser für Ihre Aufmerksamkeit und dafür, dass ich
hier so offen sprechen durfte.
Ich wünsche dem
Österreich-Konvent viel Erfolg bei seiner Arbeit – in unser aller Interesse.
Vielen Dank.