Kompetenzen und Aufgaben des Bundes und der Länder

in der Erwachsenenbildung und im Öffentlichen Bibliothekswesen

 

Die Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ),

die Arbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung Kärnten,

die Arbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung Tirol,

die Arbeitsgemeinschaft Salzburger Erwachsenenbildung (ARGE SEB),

die Arbeitsgemeinschaft der Vorarlberger Erwachsenenbildung,

das Bildungsnetzwerk Steiermark,

die Burgenländische Konferenz der Erwachsenenbildung (BUKEB),

das Erwachsenenbildungsforum-Forum Oberösterreich und

das Forum Erwachsenenbildung Niederösterreich (FEN),

haben gemeinsam den folgenden Katalog zu Kompetenzen und Aufgaben des Bundes und der Länder in Erwachsenenbildung und Öffentlichem Bibliothekswesen erarbeitet.

 

Die zuständigen Bediensteten auf Länder- und Bundesebene (BMBWK)

waren in diesen Prozess eingebunden.

 

 

(1) Grundrechte und allgemeine Aufgaben

 

·                    Das Lebensbegleitende Lernen soll in der Bundesverfassung wie folgt verankert werden: „Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, auf Zugang zu Schule, Hochschule und Erwachsenenbildung.“

 

·        Zur Sicherung der Ziele staatlicher Aufgaben bedarf es eines umfassenden Bildungssystems, das die Menschen zu Autonomie und Verantwortung befähigt und sie beruflich qualifiziert.

 

·        Die Erwachsenenbildung stellt einen wesentlichen und stark expandierenden Teil des österreichischen Bildungssystems dar. Sie ist im Sinne lebens- und berufsbegleitenden Lernens eine gleichwertige Säule dieses Bildungssystems und braucht daher auch Bundeskompetenz zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen.

 

·        Die Abstimmung mit den Zielen der Europäischen Union sowie die starke Ausweitung und Diversifizierung des Weiterbildungsmarktes erzeugen bei den unterschiedlichen Akteuren einen Bedarf an bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen insbesondere zur Gewährleistung von Transparenz, Qualität, Anerkennung und Professionalisierung.

 

Die im Folgenden angeführten Aufgaben von Bund und Ländern wären in geeigneter Form zwischen den Gebietskörperschaften abzustimmen bzw. zu vereinbaren.

 

(2) Konkrete Aufgaben des Bundes *):

 

Struktur und Vernetzung

Weiterentwicklung und Sicherstellung der Struktur einer vielfältigen Bildungslandschaft und eines kooperativen Netzwerkes von Erwachsenenbildungseinrichtungen und Öffentlichem Bibliotheken, insbesondere durch Zuwendungen zu den Personalkosten für die pädagogische Arbeit und die Bildungsberatung.

 

Professionalisierung

Absicherung und Systematisierung eines kooperativen Modells der Aus- und Weiterbildung  von Mitarbeitern/innen in der Erwachsenenbildung, in der Bildungsberatung und im Öffentlichen Bibliothekswesen in Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden  und den Erwachsenenbildungs-Verbänden.

 

Qualität

Unterstützung beim Aufbau von anerkannten Qualitätssicherungssystemen.

 

Anerkennung

Entwicklung und Implementierung eines Zertifizierungssystems in der Erwachsenenbildung für die Anerkennung formellen, nonformellen und informellen Lernens in Kooperation mit den Erwachsenenbildungsorganisationen.

 

Transparenz und Zugang

Sicherung und Ausbau eines bürger/innennahen Netzwerkes an Bildungsinformation und Bildungsberatung in Abstimmung mit den Ländern. Förderung von Auf- und Ausbau österreichweiter digitaler Dienste und  Förderungsmaßnahmen einschließlich dafür notwendiger Standards in den Öffentlichen Bibliotheken in Abstimmung mit den Ländern.

 

Schwerpunktprogramme

Festlegung und Förderung mittel- und langfristiger Schwerpunktprogramme, u.a. Maßnahmen für bildungsferne Gruppen.

 

Europäische Union

Sicherung der Beteiligungsmöglichkeiten an EU-Projekten durch Information, Koordination und Kofinanzierung.

 

Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen

Förderung von Grundlagenarbeit, Forschungs-, Evaluations- und Entwicklungsprogrammen.

 

 

(3)  Konkrete Aufgaben der Länder *):

Die Länder sollen, ergänzend zum Bund, die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitätsvollen, lebensraumnahen und lebensbegleitenden Angebotes an allgemeiner, beruflicher, sozialer und persönlicher Weiterbildung bzw. Qualifizierung bereit stellen.

 

Kooperation und Vernetzung

Förderung von Vernetzungen und Kooperationen lokal, regional und landesweit tätiger Bildungseinrichtungen und Partner (Wirtschaft, Sozialeinrichtungen, Vereine etc.).

 

Support

Sicherung von Supportstrukturen (Arbeitstitel „Weiterbildungsagenturen“), die Aufgaben der Weiterbildungskoordination (Fachberatung im Bereich Weiterbildung, Abwicklung von EU-Projekten, Evaluation und Bedarfsforschung in Abstimmung mit dem Bund, Öffentlichkeitsarbeit, etc.) der Bildungsinformation und –beratung und der Entwicklung regionaler Weiterbildungsstrukturen wahrnehmen.

 

Plurales Institutionenspektrum

Finanzielle Absicherung eines Institutionenspektrums, das landesweit ein plurales, kontinuierliches und qualitätsvolles Angebot gewährleistet.

 

Bildungszugänge

Förderung von allgemeinbildenden und berufsbildenden Maßnahmen zur Gewinnung  bildungsferner Gruppen für die Weiterbildung.

 

Öffentliche Bibliotheken

Förderung der Öffentlichen Bibliotheken als Orte der Begegnung, der Kommunikation und der Kultur durch Unterstützung insbesondere bei Personal, Medienankauf, technischer Ausstattung usw. Benutzer/innenfreundliche Vernetzung der Bibliotheken und Errichtung regionaler Bibliotheks-Netzwerke.

 

 

 


*) Die unter (2) und (3)  aufgezählten Aufgaben sind grundsätzlich gleichwertig. Die Reihenfolge der Aufzählung stellt keine Prioritätenreihung dar.

 

 

(4)  Förderung durch Bund und Länder

 

Die institutionelle Förderung der Einrichtungen von Erwachsenenbildung und Öffentlichem Bibliothekswesen, ihrer Dachverbände und regionaler Kooperationen bildet die Basis zur Gewährleistung eines qualitätsvollen und kontinuierlichen Weiterbildungsangebotes in Österreich. 

 

Für eine zukünftige Absicherung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung und des Öffentlichen Bibliothekswesens sind insbesondere

 

·        die Weiterentwicklung unbürokratischer und effizienter Fördersysteme mit einer bedarfsgerechten Abstimmung der Förderungen und Fördersysteme,

 

·        die Einführung bzw. der Ausbau mittelfristiger Förderzusagen bei Bund und Ländern im Bereich der institutionellen Förderungen für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung und des Öffentlichen Bibliothekswesens sowie

 

·        die Entwicklung bzw. der Ausbau eines ausgewogenen „Fördermix“ aus institutioneller Förderung, Projektförderung, Regionalförderung und Subjektförderung.

 

erforderlich.

 

Das gemeinsame Ziel aller Gebietskörperschaften (Bund, Länder) ist: Österreich als ein Bildungsraum in Europa, in dem der Zugang zur Weiterbildung für alle gewährleistet ist.

Salzburg, Oktober 2004

 

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