Generalsekretär Mag. Werner Wutscher

Vorsitzender des Ausschusses 6

 

 

An das Präsidium des Österreich-Konvent

z.Hd. des Vorsitzenden Dr. Franz Fiedler

 

 

 

Wien, 1. Dezember 2003

 

 

 

Betrifft:

Antrag auf Verlängerung der Zeitvorgabe für die Vorlage eines schriftlichen Berichts über die Ergebnisse der Beratungen;

Beschluss des Ausschusses 6 am 28.11.2003

 

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Sehr geehrte Präsidiumsmitglieder!

 

Das Mandat des Ausschusses 6 enthält eine 4-monatige Zeitvorgabe zur Vorlage eines schriftlichen Berichts (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen. Ausschuss 6 hat sich am 2. Oktober 2003 konstituiert und hätte somit am 2. Februar 2004 einen diesbezüglichen Bericht dem Präsidium vorzulegen.

 

Das Mandat umfasst sowohl allgemeine Grundlagen der Verwaltungsreform, als auch spezielle Verwaltungsbereiche.

 

Bisher wurden u.a. folgende Bereiche diskutiert:

 

One-Stop-Shop

Eingliederung von Sonderbehörden in die Landesverwaltung

Statutarstädte bereits bei weniger als 20.000 Einwohner/innen

Gemeinde- Bezirkshauptmannschaften (Allzuständigkeit)

Zusammenlegung von Gemeinden

Gemeindeverbände

Verbesserung der Bezirkshauptmannschaften durch Kompetenzzentren

Verhältnis Gemeinde- Bezirkshauptmannschaft

Verhältnis Bezirkshauptmannschaft – Städte mit eigenem Statut

 


In den nächsten Sitzungen sollen die nachfolgend aufgelisteten Bereiche behandelt werden:

 

Mittelbare Bundesverwaltung

System der Weisungsbindung

Oberste Organe

Flexibilisierung der Verwaltungsorganisation

Legalitätsprinzip und Ermessen

Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht

Verfassungsrechtlicher Beamtenbegriff

Homogenität des Bundes-, Landes- und Gemeindedienstes

Finanzverwaltung

Agarbehörden

Sicherheitsbehörden

Schulbehörden

 

 

Die oben angeführten Themen bedürfen intensiver Diskussion. Verbunden mit der Tatsache, dass Ausschuss 6 über die mit Abstand höchste Mitgliederzahl aller Ausschüsse verfügt, führt das dazu, dass der Meinungsbildungsprozess nicht in der gewünschten Geschwindigkeit stattfinden kann und die erwartete Qualität des Berichtes in Frage gestellt ist.

 

Auschuss 6 hat daher in seiner Sitzung vom 28. November 2003 den Beschluss gefasst, einen Antrag an das Präsidium zu stellen, die Frist zur Vorlage des Berichtes um zwei Monate zu verlängern.

 

Ich ersuche daher das Präsidium, einer Verlängerung der Zeitvorgabe für die Berichtsvorlage des Ausschusses 6 bis zum

 

2. April 2004

 

zuzustimmen.

 

 

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

Mag. Werner Wutscher e.h.