Sektionschef
Universitätsprofessor
Dr. Gerhart
HOLZINGER
Mitglied des
Verfassungsgerichtshofes
Herrn
Präsidenten
Dr. Franz FIEDLER
Parlament
A-1017 Wien Wien,
am 17. Dezember 2003
Sehr geehrter Herr Präsident!
Das Mandat des von mir geleiteten Ausschusses 3 des Österreich-Konvents, das Sie mir mit Schreiben vom 16. September 2003 übermittelt haben, umfasst u.a. das Thema „Bundespräsident, insbesondere Aufgaben“ und - damit zusammenhängend - auch das Thema „Bundesregierung, insbesondere Bestellung“. Dem gemäß wurden die genannten Fragen in den Sitzungen des Ausschusses am 14. Oktober 2003 und am 11. November 2003 erörtert und sollten diese Themen in der Ausschusssitzung am 16. Dezember 2003 - zur Vorbereitung des Ausschussberichtes, der dem Mandat entsprechend bis Ende Jänner 2004 erstattet werden soll - einer vertieften Beratung unterzogen werden. In der gestrigen Ausschusssitzung wurde jedoch von einer Reihe von Mitgliedern des Ausschusses die Auffassung vertreten, dass es vor der am 25. April 2004 stattfindenden Bundespräsidentenwahl nicht zweckmäßig wäre, diese Themen zu beraten und im Ausschussbericht zu behandeln. Dem wurde von einer Reihe anderer Mitglieder des Ausschusses widersprochen.
Darf ich Sie, sehr geehrter Herr Präsident, ersuchen, die Frage, ob das erteilte Mandat in diesen
Punkten nach wie vor aufrecht ist, in der morgigen Sitzung des Präsidiums des Österreich-
Konvents zur Sprache zu bringen. Sollte das Präsidium keine anders lautende Entscheidung
treffen, so nehme ich in Aussicht, die genannten Fragen in der nächsten Sitzung des Ausschusses, die am 7. Jänner 2004 stattfinden wird, einer Beratung zuzuführen, um die fristgerechte Fertigstellung des Ausschussberichtes zum gesamten, ursprünglich erteilten Mandat sicher zu stellen.
Mit den besten Grüßen
Univ. Prof. Dr. Gerhart Holzinger e.h.
Vorsitzender des Ausschusses 3