22.11.04

ÖVP-Vorschlag für eine Präambel

 

Wir, die Bürgerinnen und Bürger der Republik Österreich in den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien geben uns in freier Selbstbestimmung und kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt diese Bundesverfassung.

 

Wir tun dies in der Verantwortung vor den Menschen und der Schöpfung und im Bewusstsein des kulturellen, religiösen und humanistischen Erbes Europas, das den Menschen in den Mittelpunkt stellt und die Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit seiner Rechte in der Gesellschaft verankert.

 

Die Geschichte Europas und Österreichs zeigt uns, dass die Durchsetzung und Wahrung dieser Rechte steter Anstrengung bedarf. Nach den Schrecknissen beider Weltkriege wurde die Republik Österreich als demokratischer Rechts- und Bundesstaat wieder begründet. Wir verpflichten uns feierlich, den demokratischen Weg Österreichs im vereinten Europa fortzusetzen und gründen diese Bundesverfassung auf die unteilbaren Werte der Würde des Menschen, der Freiheit und der Gleichheit.

 

Diese Bundesverfassung ist Beitrag und Mahnung zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Geiste der Toleranz, der Solidarität zueinander und der Verantwortung der Menschen in Österreich füreinander und in Offenheit gegenüber der Welt.

 

Wir fördern das Leben in der Familie und die Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Unser Zusammenleben sichern wir auch durch gemeinsame Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung. Richtschnur für die Erreichung dieser Ziele sind uns ein nachhaltiges Wirtschaftswachstums und die Prinzipien der öko-sozialen Marktwirtschaft, die Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt mit Umweltschutz und Umweltqualität vereint.

 

Wir verpflichten uns zur Gestaltung unseres Zusammenlebens in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung der kulturellen, religiösen, sprachlichen, ethnischen und politischen Vielfalt in der Einheit jener Werte und Rechte, die dieser Bundesverfassung zu Grunde liegen. Das findet seinen besonderen Ausdruck in der Anerkennung der Volksgruppen in Österreich und den Einsatz für Schutz und Förderung der mit Österreich geschichtlich verbundenen deutschsprachigen Minderheiten, insbesondere auch der Südtiroler.

 

 

 

Auf der Grundlage der Beratungen im Ausschuss 1 und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Ausschusses 4.