22.11.04

ÖVP-Vorschlag

für die Grundprinzipien der Verfassung entsprechend der Gliederung des Ausschusses 2 und der Beratungen im Ausschuss 1 und 4

 

 

Artikel 1

(1)               Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volke aus.

(2)               Österreich ist ein Bundesstaat. Er besteht aus den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.

(3)               Österreich ist ein sozialer Rechtsstaat.

 

Artikel 2

(1)              Österreich wirkt zur Wahrung des Friedens im Rahmen der Vereinten Nationen und an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union mit.

(2)              Österreich ist Mitglied der Europäischen Union, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist.

(3)              Die Familie steht unter dem besonderen Schutz der Gesetze.

(4)              Bund, Länder und Gemeinden stellen einen ausgeglichenen öffentlichen Haushalt (Gesamtstaat) über einen Konjunkturzyklus sicher und stimmen ihre Haushaltsführung im Hinblick auf diese Zielsetzung aufeinander ab.

(5)              Die Republik schützt die Umwelt. Sie bewahrt Mensch, Tier, Pflanze und ökologische Systeme vor vermeidbaren nachteiligen Einwirkungen und verbessert ihre Lebensgrundlagen und Bedingungen unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips. Natürliche Rohstoffe sind sparsam zu nützen.