Herrn
Bundesminister für Inneres
Dr. Ernst Strasser
Herrengasse 7
1010 Wien
Wien,
12. Juli 2004
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, lieber Ernst!
Im
Bundesministerium für Finanzen wurde ein Vorschlag für eine mehrjährige
verbindliche Ausgabenregel erarbeitet, die zu ihrer Wirksamkeit einer
verfassungsmässigen Grundlage bedarf und daher naheliegenderweise im Konvent
diskutiert werden sollte. Der Vorschlag ist inspiriert von der internationalen
Diskussion zu diesem Thema. Ich verweise in diesem Kontext darauf, dass auch
die EU eine verbindliche mehrjährige Ausgabenbegrenzung kennt.
Es ergeht das
Ersuchen, diesen Vorschlag als Tischvorlage für die Sitzung am 15.7.2004 dem
Ausschuss 10 zur Verfügung zu stellen.
Mit den besten Grüßen
1 Beilage
Budgetregel: Das
österreichische Modell
Ziel
Unterstützung des
HBMF beim Erreichen des Ziels "ausgeglichener Haushalt über den
Konjunkturzyklus" durch:
·
Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen für konsequente
budgetpolitische Entscheidungen
·
und gleichzeitiger Wahrung des politischen Handlungsspielraumes
·
Erhöhung der Verantwortung der Ressortminister
1.
Verfassungsebene - Prozedurale Regel
·
Verfassungsmäßige Verpflichtung einen mehrjähriger Ausgabenrahmen mit
verbindlichen Obergrenzen zu erstellen mit dem Zusatz, dass die Ausgaben sich
an den Einnahmen orientieren sollen (ohne dies weiter zu erläutern); konkrete
Ausgestaltung erfolgt auf einfachgesetzlicher Ebene – Änderungen daher möglich
·
Ausgabenrahmen für 4 Jahre, Roll-Forward alle 2 Jahre um weitere 2 Jahre
2. Inhaltliche
Ausgestaltung
·
Ausgabenpfad mit Obergrenze beschließen (Schuldenbremse): Umsetzung im
Rahmen eines einfachgesetzlichen verbindlichen Ausgabenrahmens für mehrere
Jahre; im Unterschied zum weiter bestehenden jährlichen Budget (das sich
innerhalb des Ausgabenrahmens bewegen muss) wird der mehrjährige Ausgabenrahmen
nicht auf Ansatzebene festgelegt sondern höher aggregiert (zumindest Ressort-
und Kapitelebene).
·
Ausgabenkategorien (z.B. folgende Blöcken: Zukunftsausgaben, Soziales
& Gesundheit, Verwaltung, Zinsen, Sonstige) und technische Details
festlegen: einfachgesetzlich
·
Programmatische Erklärung zur Finanzpolitik (z.B. ausgeglichener
Haushalt über Konjunkturzyklus, Abgabenquoten, Schuldenquoten): Selbstbindung
der Regierung (Regierungserklärung)
3. Bewertung
·
Transparent machen der politischen Prioritäten – Einhaltung wird mit dem
Ausgabenrahmen nachvollziehbar
·
Mehrjährige Planungssicherheit für Ressorts und für BMF (Budgetplanung)
·
Kompatibel mit EU Regeln (Stabilitäts- und Wachstumspakt)
·
Entspricht OECD Best Practice Vorgangsweise