Ab 1.10.2002 sind die Energie-Control GmbH und die Energie-Control Kommission nicht nur für die Regulierung des Strom-, sondern auch des Erdgasmarktes zuständig. Während die klassischen Regulierungsfunktionen, insb im Rahmen des Netzzugangs, hauptsächlich der Energie-Control Kommission zukommen, erstellt die Energie-Control GmbH Marktregeln, fungiert als Schlichtungsstelle und nimmt Überwachungs- und Aufsichtsfunktionen wahr. Im Rahmen der Wettbewerbsaufsicht ist wie auch in den anderen Netzmärkten (Telekom, Strom, Schiene) von einander überschneidenden Kompetenzen des Kartellgerichts und des Regulators auszugehen.