Eberhard, Harald

Der „Österreich-Konvent“: was kann er leisten?

In: Journal für Rechtspolitik 2003, S. 123-135.

 

Dieser Beitrag wurde im Frühjahr 2003, während der Diskussion über die Einsetzung des Österreich-Konvents, dessen Grundlagen und Arbeitsauftrag, veröffentlicht. Ausgehend von der Bezugnahme auf den Europäischen Konvent in diesen Diskussionen, fragt der Autor, worin die Parallelen zwischen der österreichischen und der europäischen Diskussion bestehen. Eberhard sieht solche Parallelen – wie auch Unterschiede – in Fragen der Kodifikation des Verfassungsrechts und der Aufgabenverteilung zwischen den unterschiedlichen Ebenen staatlicher und „europäischer“ Willensbildung. In weiterer Folge setzt er sich mit den Vorschlägen zur Organisation des Konvents auseinander und fragt insbesondere, ob der Auftrag des Konvents als Staats- oder eher als Verwaltungsreform zu qualifizieren ist. Das illustriert er an der Diskussion über das Legalitätsprinzip. Zuletzt formuliert er Perspektiven des Österreich-Konvents und der Umsetzung eventueller Ergebnisse.

 

  I. Themenstellung: Europäische und österreichische Verfassungsreform

 II. Die Parallelen der Ausgangslage beider Konvente

     A. Der Europäische Verfassungskonvent

     B. Der Österreich-Konvent

     C. Die Parallelen und Unterschiede

        1. Kompetenzrecht

        2. Neukodifikation der Verfassungstexte

III. Der Österreich-Konvent: was kann er leisten?

     A. Die Konventsmethode: Innovation oder bloßes Programm?

     B. Das Mandat: Verwaltungsreform oder Staatsreform?

     C. Der Kompromissgedanke als Grundpfeiler des Konventsverfahrens

     D. Das Legalitätsprinzip: ein Kernthema des Österreich-Konvents?

 IV. Die Perspektiven des Österreich-Konvents