Schneider, Hans-Peter

Spielregeln für den investigativen Parlamentarismus

Das neue Untersuchungsausschuss-Gesetz des Bundestages

In: Neue Juristische Wochenschrift 36/2001, S. 2604-2608.

 

Mit dem „Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse“ vom 25. 6. 2001 hat sich der Deutsche Bundestag erstmals Regeln für das parlamentarische Untersuchungsverfahren geschaffen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören der Verzicht auf das Vorliegen eines öffentlichen Interesses bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen, das Institut des Ermittlungsbeauftragten, die Ausweitung von Minderheitenrechten und die Stärkung der Rechte von Untersuchungsausschüssen gegenüber der Regierung. Der große Wurf, nämlich eine Neuordnung des Untersuchungsverfahrens unter Einschluss notwendiger Verfassungsänderungen, ist jedoch nicht gelungen. Daher bedarf die Reform auch einiger kritischer Anmerkungen.