Schneider,
Hans-Peter
Spielregeln für den investigativen Parlamentarismus
Das neue Untersuchungsausschuss-Gesetz des Bundestages
In: Neue Juristische Wochenschrift 36/2001, S. 2604-2608.
Mit dem „Gesetz zur Regelung des Rechts der
Untersuchungsausschüsse“ vom 25. 6. 2001 hat sich der Deutsche Bundestag
erstmals Regeln für das parlamentarische Untersuchungsverfahren geschaffen. Zu
den wichtigsten Neuerungen gehören der Verzicht auf das Vorliegen eines
öffentlichen Interesses bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen, das
Institut des Ermittlungsbeauftragten, die Ausweitung von Minderheitenrechten
und die Stärkung der Rechte von Untersuchungsausschüssen gegenüber der
Regierung. Der große Wurf, nämlich eine Neuordnung des Untersuchungsverfahrens
unter Einschluss notwendiger Verfassungsänderungen, ist jedoch nicht gelungen.
Daher bedarf die Reform auch einiger kritischer Anmerkungen.