Schoch, Friedrich/Kloepfer, Michael (unter
Mitwirkung von Garstka, Hansjörg)
Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE)
Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes für
die Bundesrepublik Deutschland
(Beiträge zum Informationsrecht Band 1)
Berlin: Duncker & Humblot 2002.
Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen
Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren
angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen
Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der
Informationszugangs-freiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf
Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z.
B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die
Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher
Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz
privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,
geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen.
In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der
Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte
Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche
Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur
Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls
punktuelle Durchbrechungen der Informations-geheimhaltung zu registrieren.
In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die
Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die
Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von
Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf
Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze
geschaffen worden. Der im Bundesinnen-ministerium bereits im Jahr 2000
erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch
nicht Gesetz geworden.
Mit dem Professorenentwurf für ein
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissen-schaft ein
Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung
beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form
eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und
umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene
Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit
und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen
den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
(Klappentext)