Barta, Heinz

Platons Plädoyer für Gesetzespräambeln.

Dargestellt anhand der Arzt-Patient-Beziehung

In: juridikum 4/2003, S. 214-216.

 

Im Kontext der Präambeldiskussionen auf europäischer und österreichischer Ebene erinnert der Autor an die Bedeutung von Präambeln im griechischen Rechtsdenken. Er geht dabei auf Platons Plädoyer umfassendere methodisch-hermeneutische Funktion von Gesetzespräambeln ein. Platon benutzte dafür das Bild eines guten Anfangs in der Beziehung zwischen Arzt und Patient, der für ihn ebenso wichtig ist, wie in der Beziehung zwischen Gesetzgeber und Rechtsadressat. Es geht ihm darum, einander als mündige und freie Personen zu begegnen und ein Verständnis für einander zu entwickeln. Platon zufolge soll eine Präambel dazu dienen, die Rechtsakzeptanz zu fördern. Es geht um die Offenlegung des Gesetzeszweckes sowie um die Verdeutlichung und Förderung des Gemeinwohls. So verstanden kann für den Autor der Sinn von Präambeln nicht darin liegen, einseitige parteipolitische Zielsetzungen im Moment der Rechtssetzung zu verfolgen. Die Darlegung des Gesetzeszweckes soll die Rechtsadressaten überzeugen, zu verständigen Partnern des Gesetzgebers zu werden. Das kann gerade in unserer Gegenwart, wo allenthalben auf das gestörte Verhältnis von Gesetzgeber und Rechtsadressat hingewiesen wird, von entscheidender Bedeutung sein.