Kay Waechter

Der öffentlich-rechtliche Vertrag

Zur aktuellen Entwicklung der Handlungsformenlehre

JuristenZeitung 4/2006, Tübingen: Mohr Siebeck, S. 166- 170

 

Der Beitrag untersucht vor dem Hintergrund der Entwicklungsgeschichte des öffentlich-rechtlichen Vertrages dessen Beziehungen zur Staatsform sowie den tatsächlichen Anwendungsbereich des Vertrages. Daraus werden Folgerungen gezogen, die bei der Neugestaltung der Vertragsregelungen im (deutschen) Verwaltungsverfahrensgesetz berücksichtigt werden sollten.

Der Autor kommt im wesentlichen zu dem Schluss, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag, trotz des im Gesetz allgemein gehaltenen Anwendungsbereichs, hauptsächlich zwischen unterschiedlichen Trägern von öffentlichen Aufgaben Bedeutung hat. Er befürwortet daher eine Einschränkung auf die Hauptanwendungsbereiche des Vertrags sowie eine stärkere inhaltliche Determinierung in diesen Bereichen.

 

Gliederung

I.                Ist die Vertragsform besonders demokratisch?

II.              Ist der Vertrag für den Bürger vorteilhafter als der Verwaltungsakt?

III.             Welches Anwendungsfeld hat der öffentlich-rechtliche Vertrag?

IV.           Anforderungen an den Vertrag als Regelungsinstrument für privatisierte Daseinsvorsorge

V.             Fazit