Caroline Wörgötter (Wien)
Das
Konventsmodell: Höhere Legitimität für die EU-Entscheidungsfindung?
Österreichische
Zeitschrift für Politikwissenschaften 2005/4, S. 381-394.
Die EU-Entscheidungsfindung auf
höchster politischer Ebene wird hinsichtlich des Mangels an demokratischer
Legitimität (input-Legitimität) und Effizienz (output-Legitimität)
kritisiert. Der Konventsprozess zur Erarbeitung der
"EU-Grundrechtscharta" (2000) erwies sich allerdings als sowohl
effektives als auch demokratisch gestärktes Entscheidungsverfahren. Eine
vergleichende policy-Netzwerk-Analyse zwischen dem Konventsprozess und
jenem Verhandlungsprozess zur Vorläuferin der Grundrechtscharta, der
"Gemeinschaftscharta für die sozialen Rechte der ArbeitnehmerInnen"
(1989) auf Basis von Dokumentenanalyse und Experteninterviews soll das
Legitimitätspotential des Konventsprozesses überprüfen und erklären. Aus
konstruktivistisch-institutionalistischer Perspektive zeigt der Vergleich, dass
der Einfluss spezifischer institutioneller Charakteristika des
Konventsprozesses, welche die Veränderung von Akteurspositionen bewirkten, für
dessen höhere output-Legitimität verantwortlich ist. Deliberation,
Inklusion und Transparenz ermöglichten eine weitreichende Konsenslösung.
Gemessen am Konzept deliberativer Demokratie ist die demokratische Qualität des
Konvents jedoch ambivalent zu beurteilen. Den Zielkonflikt zwischen input-
und output-Legitimität kann das Konventsmodell nicht überwinden.