Caroline Wörgötter (Wien)
Das Konventsmodell: Höhere Legitimität für die EU-Entscheidungsfindung?

Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaften 2005/4, S. 381-394.

 

Die EU-Entscheidungsfindung auf höchster politischer Ebene wird hinsichtlich des Mangels an demokratischer Legitimität (input-Legitimität) und Effizienz (output-Legitimität) kritisiert. Der Konventsprozess zur Erarbeitung der "EU-Grundrechtscharta" (2000) erwies sich allerdings als sowohl effektives als auch demokratisch gestärktes Entscheidungsverfahren. Eine vergleichende policy-Netzwerk-Analyse zwischen dem Konventsprozess und jenem Verhandlungsprozess zur Vorläuferin der Grundrechtscharta, der "Gemeinschaftscharta für die sozialen Rechte der ArbeitnehmerInnen" (1989) auf Basis von Dokumentenanalyse und Experteninterviews soll das Legitimitätspotential des Konventsprozesses überprüfen und erklären. Aus konstruktivistisch-institutionalistischer Perspektive zeigt der Vergleich, dass der Einfluss spezifischer institutioneller Charakteristika des Konventsprozesses, welche die Veränderung von Akteurspositionen bewirkten, für dessen höhere output-Legitimität verantwortlich ist. Deliberation, Inklusion und Transparenz ermöglichten eine weitreichende Konsenslösung. Gemessen am Konzept deliberativer Demokratie ist die demokratische Qualität des Konvents jedoch ambivalent zu beurteilen. Den Zielkonflikt zwischen input- und output-Legitimität kann das Konventsmodell nicht überwinden.