Gerhard Baumgartner

Ausgliederung der Zivildienstverwaltung – eine juristische Nachlese.

Zur Dogmatik der Ausgliederung von Aufgaben der Hoheitsverwaltung

In: Staat und Recht in europäischer Perspektive, Festschrift für Heinz Schäffer, Wien München, Manz und C. H. Beck 2006, S. 69-90

 

In diesem Beitrag erfolgt eine juristische Analyse der „Ausgliederung der Zivildienstverwaltung“ unter dem Gesichtspunkt des österreichischen Verfassungsrechts. Dazu stellt der Autor nach einer Erklärung der Terminologie zunächst die Kriterien der verfassungsrechtlichen Judikatur für die Ausgliederung von Aufgaben der Hoheitsverwaltung dar (z.B. Sachlichkeitsgebot, Effizienzgebot).

Anschließend wird (insbesondere anhand des Kriteriums des ausgliederungsfesten Kernbereichs) erörtert, ob und inwiefern das betreffende Erkenntnis des VfGH die bisherige Judikatur weiterentwickelt hat. Dabei zieht der Verfasser den Schluss, dass eine solche Weiterentwicklung vor allem durch die Einbeziehung der Grundrechte in die Argumentation des VfGH stattgefunden hat.

Weiters gelangt er zu der Auffassung, dass sich aus der Bundesverfassung keine umfassenden Kernaufgaben des Staates ergeben. Die derzeitige Judikatur beruhe daher entweder auf der Annahme eines Vorverständnisses vom Staat oder auf richterlicher Rechtsfindung (so die überwiegende Lehre).

 

Gliederung

I.                Einleitung

II.              Ausgliederung von Aufgaben der Hoheitsverwaltung

A.             Terminologie

B.             Verfassungsrechtliche Schranken

C.             Der ausgliederungsfeste Kernbereich

III.             Schlussbemerkung