Felix Ermacora

Über die bundesstaatliche Kostentragung gemäß § 2 F-VG

Schriftenreihe des Instituts für Föderalismusforschung Bd. 12, Wien: Braumüller 1979

 

Der Verfasser behandelt in diesem Beitrag die Kostentragung im Bundesstaat, deren zentrale Bestimmung § 2 F-VG ist. Er stellt die herrschende Meinung und Rechtsprechung zur Interpretation des Kostentragungsgrundsatzes dar und untersucht sie auf ihre Schlüssigkeit. Dabei stellt er fest, dass die gängige Interpretation den bundesstaatlichen Grundsatz der Kooperation der Gebietskörperschaften verkürzt. In Hinkunft müsse man bei der Auslegung darauf achten, dass grundsätzlich alle verfassungsgesetzlichen Verantwortlichkeiten auf Bund und Länder gleichmäßig zu verteilen seien,  und das Kooperationselement des bundesstaatlichen Prinzips berücksichtigen.

 

 

Gliederung

I.                   Herrschende Praxis und Lehre bezüglich des Kostentragungsprinzips: „ihre Aufgaben“

II.                   Schlüssigkeit der herrschenden Lehre und Praxis hinsichtlich § 2 F-VG

III.                   Aufgaben: Hoheitliche und Privatwirtschaftliche Angelegenheiten

 

Beilagen:

-                 Tiroler Klage im Verfahren VfGH Erk. 935/1928

-                 Gegenschrift der Finanzprokuratur im Verfahren VfGH Erk. 935/1928

-                 „Tatbestand“ zu VfGH 935/1928

-                 Protokoll über die öffentliche Verhandlung

-                 VfGH Erk. Slg. 935/1928