Holoubek, Michael
Verwaltungsreform
zwischen Verwaltungsführung
und Verwaltungskontrolle
In: Khol, Andreas ua. (Hg.): Österreichisches Jahrbuch für Politik 2001, Wien-München: Verlag für Geschichte und Politik – Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2002, S. 495-508.
[Abstract des Autors:] Das Verwaltungsreformgesetz 2001 enthält eine Reform des Rechtsmittelverfahrens in zahlreichen Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung, insbesondere des Anlagen- und Umweltrechts. Hier sollen künftig die Unabhängigen Verwaltungssenate als Berufungsbehörden entscheiden.
Diese Reform des Rechtsmittelverfahrens hinterlässt ein zwiespältiges Bild. Dem grundsätzlich positiv zu beurteilenden Ausbau – zumindest funktionell gesehen – verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes stehen zahlreiche Unstimmigkeiten und Widersprüchlichkeiten gegenüber. Insgesamt ist die Neuregelung nicht durch klare Linien gekennzeichnet. Als Schritt zur Einführung einer echten Verwaltungsgerichtsbarkeit unterhalb des Verwaltungsgerichtshofs bleibt die Reform „auf halbem Weg und zu halber Tat mit halben Mitteln“ (Grillparzer) stehen. Auch die konkrete Ausgestaltung begegnet Bedenken. Einsparungen, wie in den amtlichen Erläuterungen behauptet, werden mit der Reform des Rechtsmittelverfahrens keine zu erzielen sein. Auf Grund möglicher „Kassationskaskaden“ dürften auch Beschleunigungseffekte mehr Hoffnung bleiben als Realität werden. Es wäre angezeigt, auch im Interesse adäquater Mittel und Wege der Wahrnehmung politischer Gestaltungsaufgaben, die Diskussion um das Verhältnis von Verwaltungsführung und Verwaltungskontrolle in Österreich nachhaltiger zu führen.