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Der   A u s s c h u s s   I X :   R e c h t s s c h u t z ,   G e r i c h t s b a r k e i t   hält Freitag, den 2. Juli 2004, um 10 Uhr im Lokal III seine 14. Sitzung ab.
 
 

T A G E S O R D N U N G
 
 

 1.)

Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Genehmigung des Protokolls über die neunte Sitzung am 7. Juni 2004
 

 2.)

Besprechung des vom Präsidium in der Zwischenzeit beschlossenen ergänzenden Mandats und der daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen; Diskussion über die weitere Vorgangsweise; Entscheidung darüber, an wen die laut ergänzendem Mandat zu erstellenden (zum Teil ja bereits – als Entwurf – vorliegenden) Textvorschläge zur Ausarbeitung bzw. Überarbeitung übertragen werden sollen
 

 3.)

Fixierung von etwa 3 bis 5 weiteren Sitzungsterminen im September 2004 (nach dem bereits für 1. September 2004 beschlossenen Sitzungstermin; laut ergänzendem Mandat sollte der schriftliche ergänzende Ausschussbericht bis Anfang Oktober 2004 vorliegen)
 

 4.)

Allgemeine und grundlegende Prüfung, inwieweit der Abschnitt "B. Gerichtsbarkeit" des Dritten Hauptstücks des B-VG, also die Art. 82 bis 95 B-VG über die ordentliche Gerichtsbarkeit, gestrafft werden könnte
 

 5.)

Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz: Inhaltliche Detailberatung des gemeinsamen Textvorschlags Grabenwarter/Jabloner unter besonderer Berücksichtigung der Trennung von verfassungsrechtlich Notwendigem und Erläuterungen sowie Aufnahme von Regelungen in das Übergangsrecht und unter Berücksichtigung der im ergänzenden Mandat unter I. C. ausdrücklich genannten Punkte
 

 6.)

Allfälliges
 

 
 
 

Wien, 2004 06 23
 
 
 

 

Dr. Herbert   H a l l e r  

 

Vorsitzender


 

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