Der A u s s c h u s s I X : R e c h t s s c h u t z , G e r i c h t s b a r k e i t hält Montag, den 11. Oktober 2004, um 10 Uhr seine 18. Sitzung ab.
T A G E S O R D N U N G
1.) |
Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Genehmigung des Protokolls über die 13. Ausschusssitzung vom 23. September 2004 |
2.) |
Diskussion über die Einführung eines Organstreitverfahrens vor dem VfGH (auf der Grundlage des Textvorschlags von Abg. z. NR Maga. Stoisits zur Einführung eines "Organstreitverfahrens" zwischen Parlament und Bundesregierung) |
3.) |
Diskussion über einen "Unabhängigen Justizsenat" (= adaptiertes Modell eines "Rats der Gerichtsbarkeit"; auf der Grundlage eines Textvorschlags der richterlichen Standesvertretung, der spätestens Ende der Woche an alle Ausschussmitglieder versendet werden wird; vorbehaltlich des Einlangens dieses Textvorschlags und keines Einspruchs wegen zu kurzer Vorbereitungszeit) |
4.) |
Diskussion über die Ergebnisse der vom Präsidium eingesetzten Expertengruppe zum Thema "Handlungsformen und Rechtsschutz in der öffentlichen Verwaltung" (vorbehaltlich des Einlangens dieser Ergebnisse und keines Einspruchs wegen zu kurzer Vorbereitungszeit) |
5.) |
Diskussion über das Weisungsrecht des Bundesministers für Justiz – Einrichtung eines parlamentarischen Kontrollausschusses (jedenfalls unmittelbar nach der Mittagspause [diese wird von 12.30 bis 13.30 Uhr stattfinden]; auf der Grundlage der gemeinsamen Stellungnahme der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Standesvertretungen vom 24.9.2004 und der gemeinsamen Stellungnahme des Generalprokurators beim OGH und der Leiter aller 4 Oberstaatsanwaltschaften vom 22.9.2004) |
6.) |
Diskussion über die verfassungsrechtliche Verankerung der Staatshaftung bei Verletzung von nationalem Recht – Säumnis des einfachen Gesetzgebers (auf der Grundlage eines von Dr. Schnizer angekündigten Textvorschlags; vorbehaltlich des Einlangens dieses Textvorschlags und keines Einspruchs wegen zu kurzer Vorbereitungszeit) |
7.) |
Diskussion über das zukünftige Schicksal der Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag (Art. 133 Z. 4 B-VG-Behörden) und der sonstigen weisungsfreien Verwaltungsbehörden (auf der Grundlage der in der Zwischenzeit eingelangten Stellungnahmen und der als Anlage versendeten, adaptierten Liste) |
8.) |
Allfälliges |
Wien, 2004 10 07
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Vorsitzender |