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Der   A u s s c h u s s   I X :   R e c h t s s c h u t z ,   G e r i c h t s b a r k e i t   hält Montag, den 11. Oktober 2004, um 10 Uhr seine 18. Sitzung ab.
 
 

T A G E S O R D N U N G
 
 

 1.)

Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Genehmigung des Protokolls über die 13. Ausschusssitzung vom 23. September 2004
 

 2.)

Diskussion über die Einführung eines Organstreitverfahrens vor dem VfGH (auf der Grundlage des Textvorschlags von Abg. z. NR Maga. Stoisits zur Einführung eines "Organstreitverfahrens" zwischen Parlament und Bundesregierung)
 

 3.)

Diskussion über einen "Unabhängigen Justizsenat" (= adaptiertes Modell eines "Rats der Gerichtsbarkeit"; auf der Grundlage eines Textvorschlags der richterlichen Standesvertretung, der spätestens Ende der Woche an alle Ausschussmitglieder versendet werden wird; vorbehaltlich des Einlangens dieses Textvorschlags und keines Einspruchs wegen zu kurzer Vorbereitungszeit)
 

 4.)

Diskussion über die Ergebnisse der vom Präsidium eingesetzten Expertengruppe zum Thema "Handlungsformen und Rechtsschutz in der öffentlichen Verwaltung" (vorbehaltlich des Einlangens dieser Ergebnisse und keines Einspruchs wegen zu kurzer Vorbereitungszeit)
 

 5.)

Diskussion über das Weisungsrecht des Bundesministers für Justiz – Einrichtung eines parlamentarischen Kontrollausschusses (jedenfalls unmittelbar nach der Mittagspause [diese wird von 12.30 bis 13.30 Uhr stattfinden]; auf der Grundlage der gemeinsamen Stellungnahme der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Standesvertretungen vom 24.9.2004 und der gemeinsamen Stellungnahme des Generalprokurators beim OGH und der Leiter aller 4 Oberstaatsanwaltschaften vom 22.9.2004)
 

 6.)

Diskussion über die verfassungsrechtliche Verankerung der Staatshaftung bei Verletzung von nationalem Recht – Säumnis des einfachen Gesetzgebers (auf der Grundlage eines von Dr. Schnizer angekündigten Textvorschlags; vorbehaltlich des Einlangens dieses Textvorschlags und keines Einspruchs wegen zu kurzer Vorbereitungszeit)
 

 7.)

Diskussion über das zukünftige Schicksal der Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag (Art. 133 Z. 4 B-VG-Behörden) und der sonstigen weisungsfreien Verwaltungsbehörden (auf der Grundlage der in der Zwischenzeit eingelangten Stellungnahmen und der als Anlage versendeten, adaptierten Liste)

 8.)

Allfälliges
 

 
 
 

Wien, 2004 10 07
 
 
 

 

Dr. Herbert   H a l l e r  

 

Vorsitzender


 

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