Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf für einen Bericht des Ausschusses 3

 

Im Hinblick auf bis 29. Jänner 2004, 17.00 Uhr, eingelangten Stellungnahmen zu dem am 19. Jänner 2004 übermittelten Entwurf für einen Bericht des Ausschusses 3 werden die folgenden Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge zur Diskussion gestellt:

 

Zu Pkt. 1.1.1.2. Wahlen zum Nationalrat

In Pkt. bb) letzter Absatz soll - entsprechend der Stellungnahme von Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer - nach dem ersten Satz folgender (neue) zweite Satz eingefügt werden:

„Überdies wird von dieser Seite die Einführung des Familienwahlrechts zur Diskussion gestellt.“

 

Zu Pkt. 1.1.2. Bundesrat

Bei den Optionen für eine funktionelle Reform des Bundesrates soll - entsprechend der Stellungnahme von Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer - nach dem dritten Aufzählungspunkt folgender (neue) vierte Punkt eingefügt werden:

Nach dem vorletzten Absatz soll - entsprechend der Stellungnahme von Präsident Mödlhammer -  der folgende Absatz eingefügt werden:

„Von einigen Ausschussmitgliedern wird die Auffassung vertreten, den Bundesrat zu einer Länder- und Gemeindekammer auszugestalten.“

 

Zu Pkt. 1.1.3. Weg der Bundesgesetzgebung

Der vorletzte Absatz soll - entsprechend der Stellungnahme von Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer - wie folgt lauten:

·        „Ebenso wird von einzelnen Mitgliedern des Ausschusses vorgeschlagen, einem einzelnen Land bzw. dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund auch das Recht der Gesetzesinitiative einzuräumen.“

Daran anknüpfend soll im Besonderen Teil zu Pkt. 1.1.3. der dahingehende Textvorschlag zu Art. 41Abs. 1 erster Satz B‑VG wie folgt lauten:

„Gesetzesvorschläge gelangen an den Nationalrat als Anträge seiner Mitglieder, des Bundesrates oder eines Drittels der Mitglieder des Bundesrates, eines Landes, des Österreichischen Gemeindebundes oder des Österreichischen Städtebundes sowie als Vorlagen der Bundesregierung.“

Im ersten Satz des letzten Absatzes des Punktes 1.1.3. soll -  entsprechend der Stellungnahme von Präsident Mödlhammer -  die Wortfolge „Im Übrigen“ durch die Wortfolge „Davon abgesehen“ ersetzt werden.

 

Zu Pkt. 2.1. Legislative der Länder / Landtage

Dem Pkt. c) soll - entsprechend der Stellungnahme von Präsident Mödlhammer - folgender Satz angefügt werden:

„Dem wird vereinzelt entgegengehalten, dass das kommunale Wahlrecht vom generellen Recht der Staatsbürger auf demokratische Mitbestimmung in den allgemeinen Wahlen nicht abgekoppelt werden soll und die Gemeinden nicht zu einem „Experimentierfeld“ werden sollen.“

 

Zu Pkt. 3. Gemeinden

Dem fünften Absatz soll - entsprechend der ergänzenden Stellungnahme von Präsident Mödlhammer - folgender Satz angefügt werden:

„Insbesondere wird befürchtet, dass hier ein „Wildwuchs“ solcher Regionen mit einem Eigenleben entstehen könnte, wodurch die bestehende kommunale Struktur in Österreich nachhaltig gestört wäre.“

 

Zu Pkt. 4.2.1. Art. 15a B‑VG - Vereinbarung

Der letzte Absatz soll - entsprechend der Stellungnahme von Mag. Nagl -  wie folgt lauten:

„Darüber hinaus wird von einigen Mitgliedern des Ausschusses die Auffassung vertreten, dass auch die Gemeinden, gegebenen Falles vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, als mögliche Vertragsparteien von Vereinbarungen gemäß Art. 15a B‑VG vorgesehen werden sollten.21

Im Besonderen Teil soll - entsprechend der Stellungnahme von Präsident Mödlhammer -  in Punkt 4. Bund. Länder und Gemeinden gemeinsam betreffende Fragen folgender Textvorschlag als Variante 2 aufgenommen werden (der bisherige Textvorschlag wäre als Variante 1 auszuweisen):

Variante 2

Nach Art. 15a Abs. 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

„(3) Die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, können mit Bund oder Ländern Vereinbarungen über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches abschließen.“

Der bisherige Abs. 3 erhält die Absatzbezeichnung „(4)“.“

 

Zu Pkt. 4.2.2. Gemeinsame Einrichtungen

Im ersten Absatz soll - entsprechend der ergänzenden Stellungnahme von Präsident Mödlhammer - die Wortfolge „- allenfalls auch -“ entfallen.

 

Zu Pkt. 6.1. Legalitätsprinzip

In Pkt. a) soll dem letzten Absatz folgender Absatz angefügt werden:

„Angemerkt wird, dass die Frage der Gesetzesbindung in der Privatwirtschaftsverwaltung vom Mandat des Ausschusses 7 erfasst ist.“

Nach Pkt. bc) soll - entsprechend der ergänzenden Stellungnahme von Präsident Mödlhammer - folgender Pkt c) eingefügt werden:

„Vereinzelt wird auch eine Lockerung des Legalitätsprinzips dahin gehend gefordert, dass der diesbezügliche Handlungsspielraum der Gemeinden im Rahmen der Selbstverwaltung erweitert wird.“

 

Zu Pkt. 8.

Nach dem letzten Absatz soll folgender Absatz eingefügt werden:

„Die Mitwirkung der Länder und Gemeinden bei der innerstaatlichen Willensbildung zu Vorhaben der Europäischen Union (Art. 23d B‑VG) wird im Ausschuss 5 vorberaten.“

 

 



21 Ein dahingehender Textvorschlag findet sich im Besonderen Teil unter Pkt. 4. Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam betreffende Fragen als Variante 2 (der bisherige Textvorschlag wäre als Variante 1 auszuweisen).