Im Hinblick auf bis 29. Jänner 2004,
17.00 Uhr, eingelangten Stellungnahmen zu dem am 19. Jänner 2004
übermittelten Entwurf für einen Bericht des Ausschusses 3 werden die
folgenden Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge zur Diskussion gestellt:
Zu Pkt. 1.1.1.2. Wahlen zum Nationalrat
In Pkt. bb) letzter Absatz soll - entsprechend der Stellungnahme von Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer - nach dem ersten Satz folgender (neue) zweite Satz eingefügt werden:
„Überdies wird von dieser Seite die Einführung
des Familienwahlrechts zur Diskussion gestellt.“
Zu Pkt. 1.1.2. Bundesrat
Bei den Optionen für eine funktionelle
Reform des Bundesrates soll -
entsprechend der Stellungnahme von Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer - nach dem dritten Aufzählungspunkt folgender (neue) vierte Punkt
eingefügt werden:
Nach dem vorletzten Absatz soll - entsprechend der Stellungnahme von Präsident Mödlhammer - der folgende Absatz
eingefügt werden:
„Von einigen Ausschussmitgliedern wird die
Auffassung vertreten, den Bundesrat zu einer Länder- und Gemeindekammer
auszugestalten.“
Zu Pkt. 1.1.3. Weg der Bundesgesetzgebung
Der vorletzte
Absatz soll - entsprechend der Stellungnahme von Frau
Dr. Baumgartner-Gabitzer - wie folgt
lauten:
·
„Ebenso wird von einzelnen Mitgliedern
des Ausschusses vorgeschlagen, einem einzelnen Land bzw. dem Österreichischen
Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund auch das Recht der
Gesetzesinitiative einzuräumen.“
Daran anknüpfend soll im Besonderen Teil zu
Pkt. 1.1.3. der dahingehende Textvorschlag zu Art. 41Abs. 1 erster
Satz B‑VG wie folgt lauten:
„Gesetzesvorschläge gelangen an den Nationalrat
als Anträge seiner Mitglieder, des Bundesrates oder eines Drittels der
Mitglieder des Bundesrates, eines Landes, des Österreichischen Gemeindebundes
oder des Österreichischen Städtebundes sowie als Vorlagen der Bundesregierung.“
Im ersten Satz des letzten Absatzes des
Punktes 1.1.3. soll -
entsprechend der Stellungnahme von Präsident Mödlhammer - die Wortfolge „Im Übrigen“ durch die
Wortfolge „Davon abgesehen“ ersetzt werden.
Zu Pkt. 2.1. Legislative der Länder /
Landtage
Dem Pkt. c) soll - entsprechend der Stellungnahme von Präsident Mödlhammer - folgender Satz angefügt werden:
„Dem wird vereinzelt entgegengehalten, dass
das kommunale Wahlrecht vom generellen Recht der Staatsbürger auf demokratische
Mitbestimmung in den allgemeinen Wahlen nicht abgekoppelt werden soll und die
Gemeinden nicht zu einem „Experimentierfeld“ werden sollen.“
Zu Pkt. 3. Gemeinden
Dem fünften Absatz soll - entsprechend der ergänzenden Stellungnahme von Präsident Mödlhammer - folgender Satz angefügt werden:
„Insbesondere wird befürchtet, dass hier ein
„Wildwuchs“ solcher Regionen mit einem Eigenleben entstehen könnte, wodurch die
bestehende kommunale Struktur in Österreich nachhaltig gestört wäre.“
Zu Pkt. 4.2.1. Art. 15a B‑VG -
Vereinbarung
Der letzte Absatz soll - entsprechend der Stellungnahme von Mag. Nagl - wie folgt lauten:
„Darüber hinaus wird von einigen Mitgliedern
des Ausschusses die Auffassung vertreten, dass auch die Gemeinden, gegebenen
Falles vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den
Österreichischen Städtebund, als mögliche Vertragsparteien von Vereinbarungen
gemäß Art. 15a B‑VG vorgesehen werden sollten.21“
Im Besonderen Teil soll - entsprechend der Stellungnahme von Präsident Mödlhammer - in Punkt 4. Bund. Länder
und Gemeinden gemeinsam betreffende Fragen folgender Textvorschlag als Variante
2 aufgenommen werden (der bisherige Textvorschlag wäre als Variante 1
auszuweisen):
„Variante 2
Nach Art. 15a Abs. 2 wird folgender
Absatz 3 eingefügt:
„(3) Die Gemeinden, vertreten durch den
Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, können mit
Bund oder Ländern Vereinbarungen über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches
abschließen.“
Der bisherige
Abs. 3 erhält die Absatzbezeichnung „(4)“.“
Zu Pkt. 4.2.2. Gemeinsame Einrichtungen
Im ersten Absatz soll - entsprechend der ergänzenden Stellungnahme von Präsident Mödlhammer - die Wortfolge „- allenfalls
auch -“ entfallen.
Zu Pkt. 6.1. Legalitätsprinzip
In Pkt. a) soll dem letzten Absatz folgender
Absatz angefügt werden:
„Angemerkt wird, dass die Frage der
Gesetzesbindung in der Privatwirtschaftsverwaltung vom Mandat des
Ausschusses 7 erfasst ist.“
Nach Pkt. bc) soll - entsprechend der ergänzenden Stellungnahme von Präsident Mödlhammer - folgender Pkt c) eingefügt werden:
„Vereinzelt wird auch eine Lockerung des
Legalitätsprinzips dahin gehend gefordert, dass der diesbezügliche
Handlungsspielraum der Gemeinden im Rahmen der Selbstverwaltung erweitert
wird.“
Zu Pkt. 8.
Nach dem letzten Absatz soll folgender
Absatz eingefügt werden:
„Die Mitwirkung der Länder und Gemeinden bei
der innerstaatlichen Willensbildung zu Vorhaben der Europäischen Union
(Art. 23d B‑VG) wird im Ausschuss 5 vorberaten.“
21 Ein dahingehender Textvorschlag findet sich im Besonderen Teil unter
Pkt. 4. Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam betreffende Fragen als Variante 2 (der
bisherige Textvorschlag wäre als Variante 1 auszuweisen).