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51/JUDIK-K
VfGH VfSlg 17065 (Rechnungshofbefugnisse)

Feststellung der Befugnis des Rechnungshofes zur Einsichtnahme in Unterlagen betreffend Bezüge und Ruhebezüge im Bereich des ORF, der Wirtschaftskammer Steiermark und des Landes Niederösterreich zum Zweck der allgemeinen Gebarungsprüfung; keine Befugnis zur Einsichtnahme in sämtliche Unterlagen zum Zweck der namentlichen Einkommensberichterstattung gemäß dem BVG-Bezügebegrenzung 1997; Veröffentlichung der Bezüge unter Namensnennung nicht notwendig und angemessen im Sinne der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Vorabentscheidungsverfahren; Vorrang der unmittelbar anzuwendenden Datenschutz-Richtlinie


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Schlagworte

Rechnungshof
Rechnungshof Kompetenzen des Rechnungshofes

Fundstellen

www.ris.bka.gv.at/vfgh

Geschichte
2003  Entscheidungsjahr
31.05.2006  siehe auch  238/AVORL-K 

Haftungsausschluss