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Stichworte: Ausschuss I/Staatsaufgaben und Staatsziele
Pressedienst des Österreich-Konvents/01/03.03.2004/Nr. 11

Österreich-Konvent: Welche Ziele braucht das Land?

Ausschuss I: Welche Ziele und Aufgaben soll Österreich haben?


Ist Bildung ein Staatsziel? Natürlich, sagt der Ausschuss I (Staatsaufgaben und Staatsziele) des Österreich-Konvents. In dem nunmehr vorgelegten Bericht sind sich die Mitglieder des Ausschusses unter Vorsitz des Verfassungsjuristen Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer einig, dass Österreich "umfassende Bildung für alle im Staatsgebiet wohnhaften Menschen" anstreben soll und die "Sicherung von chancengleichen, leistungsstarken Bildungsangeboten und deren Qualität in allen Bildungsbereichen" eine öffentliche Aufgabe ist. Ein weiteres Ziel soll bei einer Aufnahme von Staatszielen "die Erbringung von Leistungen im allgemeinen Interesse" sein.


Im vorgelegten Bericht ist sich der Ausschuss meist einig, ob ein Thema ein Staatsziel sein soll oder nicht, ob ein Staatsziel als ein Grundrecht verankert oder an anderer Stelle in der Verfassung erwähnt werden soll. So werden von einer Liste von 58 Staatszielen manche wie das "Recht auf adäquate Gesundheitsversorgung" in die Staatsziele "Daseinsvorsorge" und "soziale Sicherheit" integriert, der "Schutz der Menschenwürde" in konkreten Grundrechten verankert oder die "Verankerung des Sports" abgelehnt. Geht es nach den Beratungen im Ausschuss, würde sich ein Staatszielkatalog auf 10 Bereiche wie die Gleichbehandlung von Mann und Frau, die Gleichbehandlung von Behinderten oder den Schutz der Volksgruppen beschränken.


Bei den bestehenden Staatszielen herrscht Konsens darüber, dass der umfassende Umweltschutz in der Verfassung bleiben und als Staatsziel den Erfordernissen angepasst werden soll.Fallen soll dagegen die derzeitige Bestimmung zur umfassenden Landesverteidigung, meint der Ausschuss (wobei aber die Absätze zur Wehrpflicht und der Zugang von Frauen zum Heer bestehen bleiben).


Im Bericht wurden auch noch die Beratungen über die Anliegen der Interessenvertretungen und sozialen Gruppierungen, die am 26. Jänner 2004 im Konvent gehört wurden, integriert. Einig waren sich die Mitglieder des Ausschusses I darüber, dass Anliegen wie die "Verankerung der Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre", der "Schutz des geistigen Eigentums", die "Sicherung der regionalen Medienvielfalt" und die "Garantie der Meinungs- und Medienvielfalt" bereits durch den Grundrechtskatalog abgedeckt sind. Somit ist die Formulierung eines eigenen Staatszieles in diesen Bereichen nicht mehr nötig.


Die "Förderung der Forschung und Wissenschaft, insbesondere der Grundlagenforschung" sei dagegen Aufgabe der aktuellen Politik und somit zwar wichtig und eine öffentliche Aufgabe, aber kein Staatsziel. Die Amtssprache Deutsch soll zwar in der Verfassung verankert bleiben, die Verwendung von Fremdsprachen außerhalb des Behördenverkehrs und die Rechte von sprachlichen Minderheiten darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.Das "Bekenntnis zur Zivilgesellschaft", der "Schutz des Redaktionsgeheimnisses", der "Tierschutz" und die "Verankerung des Rechts auf Kultur" werden bereits von anderen Bereichen abgedeckt. Die Verankerung der "Friedenspolitik" wird nicht als notwendig angesehen, da ja das ganze Staatshandeln an der Sicherung des inneren und äußeren Friedens zu orientieren ist.


Über die Fragen eines "wirtschaftlichen Staatsziels", der "sozialen Sicherheit" und der "Sozialpartnerschaft" konnte noch kein Konsens erzielt werden. Diese Meinungsvielfalt ist auch durchaus erwünscht. "Der Ausschuss hat das Feld für den Konvent aufbereitet", meint Vorsitzender Franz Fiedler. Und auch der Ausschussvorsitzende DDr. Heinz Mayer sieht es positiv, dass "die Ziele und Aufgaben [des Staates] erstmals in gewisser Breite und Tiefe diskutiert wurden".


Ob mit Jahresende eine Spielregelverfassung oder ein angereicherter Staatszielkatalog präsentiert wird, liegt nun beim Präsidium, das den Endbericht des Österreich-Konvents schließlich unter anderem dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung, dem Nationalrat und dem Bundesrat vorlegen wird. Damit wird dann der parlamentarische Prozess beginnen. Erst das Parlament entscheidet somit, wie die neue österreichische Verfassung tatsächlich aussehen wird. (Schluss)


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