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Stichworte: | Ausschuss V/Kompetenzverteilung
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Pressedienst des Österreich-Konvents/01/05.03.2004/Nr. 13
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Ö-Konvent: Flexibilisierung der Kompetenzen
Dritte Säule geteilter Kompetenzen zwischen Bund und Ländern
Ausschuss V des Österreich-Konvents (Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden) unter dem Vorsitz von Univ.-Doz. Dr. Peter Bußjäger schlägt in seinem heute
vorgelegten Bericht vor, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern um einen dritten Bereich auszuweiten: Um Zuständigkeiten, die Bund und Länder gemeinsam innehaben.
Diese Lösung wird allgemein als Fortschritt gesehen, weil sie das System flexibler macht. In diesen Bereich sollen Kompetenzen wie beispielsweise das Energierecht oder der Tierschutz fallen.
So könnte zukünftig hier dem Bund die Aufgabe zukommen, Mindeststandards zu schaffen. Die Länder könnten dann entscheiden, ob sie höhere Standards wollen oder das Gesetz an ihre
Bedürfnisse anpassen möchten.
Derzeit liegen die Kompetenzen nur ausschließlich beim Bund (wie Justiz, Verkehr und Finanzen) oder bei den Ländern (wie Baurecht, Raumordnung und Sport). Allerdings gibt es auch Bereiche,
wo die Grundsatzgesetzgebung beim Bund, die Ausführungsgesetzgebung dagegen bei den Ländern liegt. Beispiele dafür wären die Krankenanstalten, die Elektrizität oder die Sozialhilfe.
Andere Kompetenzen sind wiederum in Verfassungsbestimmungen außerhalb des Bundesverfassungsgesetzes geregelt – etwa das Marktordnungsgesetz, das Zivildienstgesetz oder das Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetz
(ElWOG). Teilweise ist es hier schwierig, die Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern zu finden. So liegt etwa bei der Abfallwirtschaft die Kompetenz für gefährliche Stoffe beim
Bund, für alle anderen Stoffe bei den Ländern. Durch eine Dritte Säule mit geteilter Kompetenz wäre es möglich, dass der Bund den einheitlichen gesetzlichen Rahmen vorgibt, die
Länder dann diesen Rahmen ihren Bedürfnissen anpassen.
Ein weiterer Vorschlag zur Vereinfachung der Gesetzeslage ist die Schaffung größerer Kompetenzbereiche. Ein Ziel wäre das derzeit unflexible und zersplitterte System so zu gestalten,
dass Kompetenzen, Aufgaben und Verantwortung in eine Hand kommen. So wäre es dann nicht mehr möglich, dass z.B. der Bund ein Gesetz für Krankenanstalten verabschiedet, das von den Ländern
ausgeführt werden muss, die dann wieder die Verantwortung für dieses Gesetz (oder die daraus resultierenden Mängel) dem Bund zuschieben, der wiederum meint, dass die Krankenanstalten in
der Hand der Länder sind und der Bund somit keine Verantwortung trägt.
Unbestritten bleibt auch das föderale System in Österreich. Die Aufteilung in Bund und Länder wird positiv gesehen. Offen ist aber noch die Frage, in welcher Form sich die Länder
in die Bundesgesetzgebung einbringen können. (Schluss)
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