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Stichworte: | Ausschuss VI/Verwaltung
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Pressedienst des Österreich-Konvents/01/29.03.2004/Nr. 14
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Österreich-Konvent: Modernisierung der Behörden
Dem Konvent liegen Vorschläge für eine effizientere Verwaltung vor
Mit dem Bericht von Ausschuss VI (Reform der Verwaltung) liegen Vorschläge vor, wie die österreichischen Behörden effizienter, transparenter und moderner gestaltet werden können.
So denkt der Ausschuss unter der Leitung von Mag. Werner Wutscher, dem Generalsekretär im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, daran, bei der Verwaltungsreform
eine kontinuierliche Überprüfung der Staatsaufgaben einzuführen, Aufgaben auszulagern, das öffentliche Dienstrecht zu modernisieren und Managementinstrumente einzuführen. So soll
etwa verstärkt auf Controllingsysteme, Leistungsberichte und Qualitätsmanagement zurückgegriffen werden, um die Aufgaben und Leistungen der Verwaltung transparenter zu machen.
Außerdem sollen die einzelnen Ressorts Globalbudgets zur Verfügung gestellt bekommen. Derzeit ist das Budget jedes Ressorts in einzelne, recht starre Bereiche wie Personal, Aufwendungen,
Anlagen, etc. aufgegliedert und es ist nur schwer möglich, Geld aus einem Bereich in einen anderen zu übertragen. Wenn das Ressort aber nicht im folgenden Jahr Geld verlieren möchte, muss
es den gesamten Betrag ausschöpfen, was unwirtschaftlich ist. Deshalb denkt die Mehrheit der Ausschussmitglieder daran, in Zukunft jedem Ressort ein Gesamtbudget zur Verfügung zu stellen. Damit
könnte das Ressort dann selbst entscheiden, wie viel Geld es in den jeweiligen Bereich investieren kann und muss. So wäre es einfacher, Einsparungen zu treffen oder Investitionen zu tätigen.
In dieselbe Richtung geht die Forcierung des E-Governments. Wenn etwa die Hundesteuer, das Parkpickerl oder die Anmeldung des Kindes für ein Kindertagesheim online erledigt werden können,
erspart das den Bürgerinnen und Bürgern lange Wege und Wartezeiten in den Ämtern. Die Beamten wiederum erhalten die bereits fertig ausgefüllten Formulare und können sie so rasch
weiterbearbeiten. Um hier eine einheitliche Regelung für ganz Österreich zu schaffen, soll das E-Government unter Bundeskompetenz gestellt werden. Allerdings sollen die Länder bereits in
einer frühen Phase in die Beratungen eingebunden werden. (Schluss)
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