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Stichworte: | Verfassung/Reform/Konvent/Zwischenbilanz
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Pressedienst des Österreich-Konvents/01/29.03.2004/Nr. 15
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Österreich-Konvent: Die Zeit der Entscheidungen ist gekommen
Ergebnisse von sechs Ausschüssen liegen vor
„Die Ausschüsse haben mit ihren Berichten das Feld für den Konvent aufbereitet“, meint Vorsitzender Franz Fiedler anlässlich der Präsentation des Berichts von Ausschuss
V (Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden) im Plenum. Zur Halbzeit des Konvents am 30. März 2004 liegen sechs der zehn Ausschussberichte vor. Sie enthalten bereits einige konkrete
Ergebnisse sowie eine Fülle von Vorschlägen zu den Staatsaufgaben und Staatszielen, zu den Staatlichen Institutionen, zur Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, zur Reform der Verwaltung,
zu besonderen Verwaltungseinrichtungen sowie zu Fragen des Rechtsschutzes und der Gerichtsbarkeit. In den nächsten Tagen werden die Berichte der Ausschüsse II (Legistische Strukturfragen) und
VII (Demokratische Kontrollen) erwartet.
Für das Präsidium ist dann die Zeit der Entscheidungen gekommen. „Besonderes Augenmerk liegt nun auf den umstrittenen Themen“, sagt Franz Fiedler. „Hier wird das Präsidium
Wege aufzeigen, die zu neuen Lösungsansätzen führen bzw. jene Vorschläge herausgreifen, die weiter zu verfolgen sind.“ In die folgenden Arbeiten sollen verstärkt wirtschaftliche
Gesichtspunkte einfließen.
Erste Ansätze für Einsparungen gibt es bereits. So plädiert die überwiegende Mehrheit von Ausschuss III (Staatliche Institutionen) dafür, dass Volksbegehren nicht mehr nach
Ablauf einer Legislaturperiode verfallen. Diese Maßnahme würde Geld sparen helfen und die direkte Demokratie stärken.
Einsparungen verspricht sich der Konvent auch davon, dass Verfassungsbestimmungen entfallen oder zusammengefasst werden. Einer der Gründe für die Unübersichtlichkeit der derzeitigen
österreichischen Verfassung ist, dass die Einrichtung jeder einzelnen Behörde, angefangen von der Grundverkehrskommission bis hin zum Disziplinarrecht der Beamten, durch eine eigene Verfassungsbestimmung
abgedeckt sein muss – das ergibt mehr als 100 Bestimmungen alleine aufgrund dieser weisungsfreien Sonderbehörden, die spezielle Aufgaben wahrnehmen. Ziel ist es nun, eine gemeinsame verfassungsrechtliche
Grundlage für sie zu schaffen. Auch für Ausgliederungen soll die neue Verfassung einen flexiblen Rahmen und klare Grundsätze bereitstellen, sodass zukünftig nicht mehr für jede
Ausgliederung eine Fülle von Verfassungsbestimmungen notwendig ist, sondern einfache Gesetze ausreichen.
Weniger Kompetenzbereiche – größere Effizienz
Konkrete Vorschläge hiezu enthält auch der Bericht von Ausschuss V (Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden): Die derzeit 177 Einzelkompetenzen, auf die sich die Aufgaben
zwischen Bund und Ländern verteilen, können in Großbereiche zusammengefasst und damit auf ein Drittel (also 40–50 Bereiche) reduziert werden. Ferner steht heute das „Drei-Säulen-Modell“
der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern zur Diskussion, das einen dritten Bereich geteilter Kompetenzen vorsieht. Man darf gespannt sein, wie der Konvent heute darauf reagiert.
(Schluss)
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