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Pressedienst des Österreich-Konvents/01/18.06.2004/Nr. 18

Basis für die Grundfeste des Sozialstaates

Soziale Grundrechte sollen in der Verfassung verankert werden


"Die Zeit ist reif für soziale Grundrechte", erklärt Bernd-Christian Funk, der Vorsitzende des Ausschusses für Grundrechte im Österreich-Konvent. Damit fasst er ein Schlüsselergebnis zusammen, das in dem soeben vorgelegten Ausschussbericht enthalten ist. In einem zehn Punkte umfassenden Papier zu „sozialstaatlichen Gewährleistungen und sozialen Grundrechten“ legen die Mitglieder Prinzipien fest, wie soziale Grundrechte in die Verfassung aufgenommen werden sollen. Auch über die Themen herrscht überwiegend Einigkeit: Diese sind schließlich schon weitgehend von der Grundrechte-Charta der EU (abzurufen unter: http://www.europarl.eu.int/charter/pdf/text_de.pdf) vorgegeben und sollen mindestens den EU-Standards folgen.


Über die Art der Festschreibung herrscht im Ausschuss jedoch noch Uneinigkeit. Der Knackpunkt ist hier, ob die Ansprüche aus den sozialen Grundrechten bereits in der Verfassung festgeschrieben werden oder erst durch ein einfaches Gesetz, das die jeweilige Regierung mit einfacher Mehrheit (also 50% der Stimmen) beschließen könnte, konkret ausgestaltet werden. Die sozialen Rechte müssten in jedem Fall detailliert aufgeschlüsselt werden. Einen Formulierungsvorschlag gibt es bereits für das Recht auf Bildung. Der Ausschuss meint, dass der Besuch öffentlicher Schulen kostenlos sein sollte – damit sind allerdings Studiengebühren nicht ausgeschlossen.


Textentwürfe gibt es bereits für die Fundamentalgarantien, also das Recht auf Menschenwürde, das Recht auf Leben, das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, das Folterverbot und das Asylrecht. Der Formulierungsvorschlag zum „Recht auf Leben“ enthält auch ein Verbot der aktiven Sterbehilfe. Dafür sollen aber die Voraussetzungen für einen würdevollen Tod sichergestellt werden. Außerdem bezieht sich diese Bestimmung ausdrücklich auf das geborene Leben. Die Fristenlösung bleibt also unangetastet.


Auch für die klassischen Freiheitsrechte gibt es bereits Textvorschläge. Dazu zählen zum Beispiel die Religionsfreiheit, die Eigentumsgarantie und das Grundrecht auf Datenschutz. Die Formulierung zum Recht auf Meinungsfreiheit enthält unter anderem das Zensurverbot und die Förderung und den Schutz der Medienvielfalt.


Über die Notwendigkeit, einen Grundrechtekatalog zu erstellen, ist sich der Konvent jedenfalls einig. Schließlich sind die Grundrechte derzeit in zahlreichen Bestimmungen innerhalb und außerhalb des Bundesverfassungsgesetzes verstreut. Zwei relativ geschlossene Kataloge enthalten die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das Staatsgrundgesetz (StGG) von 1867. „Die Texte und Quellen dieser Rechte sind in ihrer Gesamtheit heterogen, komplex und unübersichtlich“, bestätigt Bernd-Christian Funk. Wie in der EU und in vielen anderen Ländern bereits geschehen, soll dieser Zustand nun auch in Österreich bereinigt werden. (Schluss)


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