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| Verfassung/Ausschuss 2 |
Pressedienst des Österreich-Konvents/01/24.08.2004/Nr. 22
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Österreich-Konvent: Schlank und fit für die Zukunft
Radikaldiät für die Verfassung
Ausschuss 2 (Legistische Strukturfragen) meint in dem soeben vorgelegten Bericht, dass von den derzeitigen Verfassungsbestimmungen künftig nur ein Fünftel bestehen bleiben soll. Unter
der Leitung des Verfassungsgerichtshofpräsidenten Karl Korinek haben die Mitglieder in den letzten Monaten alle einschlägigen Gesetze und Bestimmungen nach veralteten und unnötigen Regelungen
durchforstet. Das Ergebnis: "Vier Fünftel können aufgehoben oder in einfache Gesetze umgewandelt werden", meint Karl Korinek.
Diese radikale Kürzung erklärt der Ausschuss aus der politischen Praxis der letzten Jahrzehnte. Verfassungsgesetze können nur mit Zweidrittelmehrheit aufgehoben werden und haben deshalb
auch bei wechselnden parlamentarischen Mehrheiten größeren Bestand. Aus diesem Grund gelangten auch relativ belanglose Regelungen in die Verfassung. So erhob man etwa den Düngemittel-Förderungsbeitrag
im Marktordnungsgesetz ebenso in Verfassungsrang wie die Wiener Taxi-Konzessionen.
Auch bei Staatsverträgen ist der Wildwuchs in der Verfassung derzeit groß. Hier fand der Ausschuss besonders viele gleichartige Verfassungsbestimmungen. Schließlich musste bisher
für jede Änderung, wie etwa die Grenzkontrollen in den Zügen außerhalb des Staatsgebietes, eine eigene Verfassungsbestimmung geschaffen werden. Geht es nach den Vorstellungen von Ausschuss
2, sollen künftig allgemeine Ermächtigungen erlassen werden, die es internationalen oder ausländischen Behörden ermöglichen, in Österreich tätig zu werden. Auch Katastrophenhilfe-Einsätze
sollen erleichtert werden. War bisher für jeden Einsatz eine verfassungsrechtliche Absicherung nötig, damit Sondereinheiten der Polizei oder des Heeres den Weisungen des örtlichen Kommandanten
unterliegen, soll dies künftig einfachgesetzlich geregelt werden.
Um künftig zu verhindern, dass die Verfassung wieder derart zersplittert, schlägt der Ausschuss vor, eine einheitliche Urkunde zu schaffen. Außerhalb dieser Stammurkunde soll es
nur noch ein Verfassungsbegleitgesetz geben, das alle Bestimmungen im Verfassungsrang sammelt. Zusätzlich soll es "Trabanten" geben, wie zum Beispiel das Habsburgergesetz, das Adelsaufhebungsgesetz
und das Verbot der NS-Wiederbetätigung. (Schluss)
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