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53/JUDIK-K
VfGH A11/01 (Zuständigkeit bei Staatshaftung)

Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über einen aus dem Gemeinschafts-recht abgeleiteten Staatshaftungsanspruch wegen fehlgeschlagener Investitionen zur Errichtung eines Privatfernsehsenders infolge Untätigkeit des Gesetzgebers; hingegen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte zur Entscheidung über den durch die Nichterteilung einer Fernsehlizenz durch die Rundfunkbehörde entstandenen Schaden; keine materielle Berechtigung der Klage mangels hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht iSd Rechtsprechung des EuGH; Zulässigkeit eines Fernsehmonopols aus im öffentlichen Interesse liegenden Gründen nicht-wirtschaftlicher Art; keine diskriminatorische Ausgestaltung dieses Monopols, keine Verletzung der Fernseh-Richtlinie.


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Schlagworte

Europäische Integration
Europäische Integration Umsetzung von EU-Richtlinien
Staatshaftung

Fundstellen

www.ris.bka.gv.at/vfgh

Geschichte
2001  Entscheidungsjahr
31.05.2006  siehe auch  8/P-REG-K 
31.05.2006  siehe auch  10/P-REG-K 

Haftungsausschluss